Die Höhe der Vergütung für ärztliche Leistungen bei der COVID-19-Schutzimpfung legt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Coronavirus-Impfverordnung fest. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte (vgl. hierzu auch unsere Corona-Praxisinformation vom 22. März 2021):
20 Euro je Impfung (Erst-und Abschlussimpfung: insgesamt 40 Euro)
35 Euro für den Hausbesuch
15 Euro für den Mitbesuch
10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung (auch telefonisch oder per Videosprechstunde)
Hinweis: Die Vergütung setzt nach der Coronavirus-Impfverordnung die Meldung der erforderlichen Impfdaten an das RKI voraus. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die Quartalsabrechnung – für GKV-Versicherte wie für Nicht-GKV-Versicherte.