Ja Corni; ich hatte hier beigetragen, dass die Abrechnung nach Vergütungsgesetz geht; woraufhin du wieder irgendeinen Stuss geschrieben hattest.
Das war mein Beitrag dazu; die Abrechnung geht nach RVG und der Anwalt kann dafür nichts.
Notare auch nicht; die verdienen noch viel mehr. Das werden aber nur die Besten.
Im Übrigen, wie ich ja bestätigen kann, ist Jura ein sehr schwieriges, langwieriges Studium, in dem auch keine Noten nachgeworfen werden,
im Gegensatz zu den unzähligen Laberfächern.
Aber im Grunde ist jeder blöd, der ein solch schwieriges Studium absolviert,
um dann irgendwann einmal, nachdem er eine Kanzlei aufgebaut und investiert hat, vielleicht ein bisschen was zu verdienen.
Es gibt selbständige Anwälte, die nach Abzug nur 500 Eur im Monat haben. Sich aber nach jahrelangem Studium anhören müssen, dass sie angeblich alle Abzocker sind.
Im jur. Staatsexamen schreibt man übrigens 7 Klausuren hintereinander zu jeweils 5 Stunden.
Aber was weißt du davon;
nix. Over and out
