Es geht nicht darum ob die mündliche Aussage richtig oder falsch war, sondern das sie in der Zwischenzeit durch neuere Vereinbarungen obsolet geworden ist.
Um ein vereinfachtes Beispiel zu bringen:
Du kannst dich ja auch nicht beschweren wenn du einen nervigen Mitbewohner hast, obwohl du mit dem Vermieter schriftlich vereinbart hast das ein solches Untermietverhältnis zukünftig möglich sein kann; und dich dabei berufen, das dir derselbe Vermieter 7 Jahre vorher mündlich versichert hat, das du niemals einen Mitbewohner einziehen lassen musst.



					
						
					
						
					
					
					
					
				

					
				
						

			