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Thema: Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)

  1. #119881
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Meine Welt ist so eine Verfassung wie in den USA, wo nicht zensiert wird...
    Das GG ist nach dem Krieg installiert worden, also hat man damals auch gewusst, was es im Kriegsfall zu leisten hat.
    Solltest du wissen....
    Hätteste jetzt mal weitergelesen, wüßtest du, dass der Gesetzgeber hier sehr umsichtig bereits Regeln erlassen hat.

  2. #119882
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Tja, wenn ich jetzt wüßte, ob darauf Rücksicht genommen wird, wenngleich es ja Beispiele aus der islamischen Welt gibt, wo Männer unter Burkhas schlüpfen, um abzuhauen.
    Was sagt denn Wiki dazu? Wenn sich Männer als Frau fühlen?

  3. #119883
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Also zitiere ich:

    1.
    Beim Verteidigungsfall handelt es sich nach Art. 115a GG um „die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Die Feststellung des Verteidigungsfalles obliegt dem Bundestag; der Bundesrat muss zustimmen. Der entsprechende Antrag muss von der Bundesregierung gestellt werden. Die Feststellung im Bundestag erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder. Im Bundesrat ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.

    Die angreifende Macht muss dabei nicht mit Truppen die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten. Fernwaffenbeschuss etwa genügt zur Feststellung des Angriffes.


    2.
    Formale Feststellung im Ausnahmefall (Handlungsunfähigkeit des Bundestages)
    Ist der Bundestag allerdings nicht in der Lage, einen entsprechenden Beschluss zu fällen, sei es, weil seinem Zusammentritt unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder er beschlussunfähig ist, so wird der Verteidigungsfall vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt, sofern „die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln“ (Art. 115a Abs. 2 S. 1 GG) erfordert. Für das Quorum gilt die gleiche Regelung wie beim Bundestag: Es müssen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Feststellung des Verteidigungsfalles zustimmen.


    3.
    Formale Verkündung
    Ist der Verteidigungsfall formal festgestellt, so wird diese Feststellung vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist diese Verkündung im Bundesgesetzblatt nicht möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise, in der Regel über die Medien. Die Feststellung im Bundesgesetzblatt ist so bald wie möglich nachzuholen.


    Das war jetzt erst einmal das Wichtigste, Voraussetzung also z.B. das Ereignis eines Fernwaffenbeschusses als Auslöser, dann die Feststellung des Verteidigungsfalls, dann die Verkündung.
    Ähm, die Frage lautete: "Wann "droht" ein Verteidigungsfall"?
    Oder genauer:
    Mein Wiki ist nicht kaputt. Aber wann bitte "droht" ein Verteidigungsfall? Wenn am Hindukusch ein Sack Reis umfällt?
    Es hat da wenig Sinn, dasselbe zu wiederholen, wo eben genau diese Frage nicht beantwortet ist.

    Ist die Richtungsänderung einer "Putin nicht abgeneigter Fliege von Nordwest nach Nordnordwest" eine Bedrohung? Oder gar ein Tiefdruckgebiet aus östlicher Richtung?

    Oder müssen erst 6,5 Atombomben auf Berlin Mitte gefallen sein?

  4. #119884
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Hätteste jetzt mal weitergelesen, wüßtest du, dass der Gesetzgeber hier sehr umsichtig bereits Regeln erlassen hat.
    Alle deine Texte sind idiotisch...weil niemand mehr da sein wird, wenn es Raketenbeschuss gibt. Es wird auch keine Medien mehr geben...
    Der Gesetzgeber ist dumm, in den USA gibt es immer den Präsidenten, der dann handeln könnte.
    Aber das spielt hier keine Rolle, denn ihr Helden werdet doch hoffenlich mit dem MG im Anschlage diese Land verteidigen...bis zur letzten Patrone

  5. #119885
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Tja, wenn ich jetzt wüßte, ob darauf Rücksicht genommen wird, wenngleich es ja Beispiele aus der islamischen Welt gibt, wo Männer unter Burkhas schlüpfen, um abzuhauen.
    Das haben sie von den Kölnern abgeguckt. Daraus ist der Karneval entstanden. Die peinlichste Selbstdegradierung seit dem Frauenwahlrecht.

  6. #119886
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ähm, die Frage lautete: "Wann "droht" ein Verteidigungsfall"?
    Oder genauer:

    Es hat da wenig Sinn, dasselbe zu wiederholen, wo eben genau diese Frage nicht beantwortet ist.

    Ist die Richtungsänderung einer "Putin nicht abgeneigter Fliege von Nordwest nach Nordnordwest" eine Bedrohung? Oder gar ein Tiefdruckgebiet aus östlicher Richtung?

    Oder müssen erst 6,5 Atombomben auf Berlin Mitte gefallen sein?
    Eine würde reichen....

  7. #119887
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Eine würde reichen....
    Steht da ja nicht. Vielleicht sind es auch 14? Oder vielleicht spielen auch 100 keine Rolle, solange sie keinen Politiker trifft?

    Eben genau das steht da nicht, sondern: ".. ein Verteidigungsfall droht.."
    Demnach dürfte ich jeden töten, der mir näher als 10 Meter kommt. Es droht ja der Verteidigungsfall.

  8. #119888
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ähm, die Frage lautete: "Wann "droht" ein Verteidigungsfall"?
    Oder genauer:

    Es hat da wenig Sinn, dasselbe zu wiederholen, wo eben genau diese Frage nicht beantwortet ist.

    Ist die Richtungsänderung einer "Putin nicht abgeneigter Fliege von Nordwest nach Nordnordwest" eine Bedrohung? Oder gar ein Tiefdruckgebiet aus östlicher Richtung?

    Oder müssen erst 6,5 Atombomben auf Berlin Mitte gefallen sein?
    Habe ich jetzt gekauft...Messgeräte kann man nie genug haben. Kommt Ende des Monats



  9. #119889
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Dein Wiki Wissen ist ja beachtlich aber leider ohne Substanz. Es ist nichts definiert und in einem Rechsstaat ist Definition zwingend erforderlich.
    Kannst du aber nicht wissen...es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen, was dann?
    Also alles nicht tauglich für Maßnahmen.
    Niemand darf laut GG zum Dienst an der Waffe gezwungen werden....
    Aber frage Wiki weiter, Wiki wird dir immer helfen....
    Sag mal, verstehst du es wirklich nicht? Es ist geregelt, wer im Verteidigungsfall bzw. Kriegsfall einberufen wird, es ist geregelt, dass die Landeskompetenzen in dem Fall an die Staatsregierung gehen, dass der Bürger einen Freiheitsentzug erleidet, womit hier nicht Knast, sondern seine Bewegungsfreiheit und seine bürgerlichen Freiheitsrechte gemeint sind, dass der Bund in diesem Fall jederzeit Notstandsgesetze erlassen kann, dass der Bürger enteignet wird. Steht doch gross und breit da, kannste nicht lesen oder bist du nicht in der Lage, juristische Formulierungen zu begreifen?

    Also:

    Erhält der Bund das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf jenen Gebieten, auf denen in Friedenszeiten die Länder die Zuständigkeit besitzen
    Enteignungen
    Freiheitsentzug zu Ungunsten des Bürgers
    die Vorschriften über die Verwaltung und die Finanzverfassung abweichend von den im Frieden geltenden Regeln gefasst werden

    und weiter bezogen des Dienstes an der Waffe:
    Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet sie generell erst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.

    Es ging auch nicht darum, ob uns der Himmel auf den Kopf fällt, sondern du wolltest wissen, was in diesem Falle einer Verteidigung bzw. eines Kriegsfalles passiert und du konntest nicht glauben, dass Bürgerrechte außer Kraft gesetzt werden können. Doch können sie, wie du liest.

    Wiki ist zwar Sekundarquelle, fasst aber in geeigneter Form nur zusammen, was in den Gesetzen steht. Also!

  10. #119890
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Steht da ja nicht. Vielleicht sind es auch 14? Oder vielleicht spielen auch 100 keine Rolle, solange sie keinen Politiker trifft?

    Eben genau das steht da nicht, sondern: ".. ein Verteidigungsfall droht.."
    Demnach dürfte ich jeden töten, der mir näher als 10 Meter kommt. Es droht ja der Verteidigungsfall.
    Eine interessante Auslegung....

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