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Thema: Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)

  1. #119871
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen


    Erweiterung der Gesetzgebungskompetenzen

    Mit Verkündung des Verteidigungsfalles erhält gemäß Art. 115c Abs. 1 S. 1 GG der Bund das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf jenen Gebieten, auf denen in Friedenszeiten die Länder die Zuständigkeit besitzen. Solche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, Art. 115c Abs. 1 S. 2 GG.

    Ferner können Enteignungen vorläufig geregelt und die Regelungen über den Freiheitsentzug zu Ungunsten des Bürgers gemäß Art. 115c Abs. 2 Nr. 1 GG verschärft werden. Ebenso können für den Verteidigungsfall zur Abwehr eines Angriffes durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Vorschriften über die Verwaltung und die Finanzverfassung abweichend von den im Frieden geltenden Regeln gefasst werden, Art. 115c Abs. 3 GG. Dabei ist aber die Lebensfähigkeit der Nichtbundesebenen aufrechtzuerhalten.

    Zu diesem Zwecke können gemäß Art. 115c Abs. 4 GG verschiedene sogenannte Vorsorgegesetze erlassen werden, die erst im Verteidigungsfall Anwendung finden. Damit soll sichergestellt werden, dass wohlüberlegte Regelungen schon in Friedenszeiten für die wahrscheinlich chaotischere Zeit des Verteidigungsfalles festgelegt werden.


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    Dass du noch nicht einmal ein juristisches Grundverständnis hast, liegt klar auf der Hand, aber ich nehme an, dass das auch mit der Motivation erfolgt, nicht persönlich betroffen zu sein. Dazu reicht dann die rechtzeitige Ausreise. Dann biste eben weg.

    Ansonsten gilt, die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, für den Verteidigungsfall dieses



    Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und gemäß § 1 WPflG

    ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
    ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

    ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
    einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.Nach § 3
    endet die Wehrpflicht mit der Vollendung des 45. Lebensjahres, für Offiziere und Unteroffiziere mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet sie generell erst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.


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    Dann ist es auch mit dem Gendern vorbei, denn im Verteidigungsfall gilt die Wehrpflicht nur für Männer.
    Aber nicht für Männer, die sich gerade als Frau fühlen.

  2. #119872
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen


    Erweiterung der Gesetzgebungskompetenzen

    Mit Verkündung des Verteidigungsfalles erhält gemäß Art. 115c Abs. 1 S. 1 GG der Bund das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf jenen Gebieten, auf denen in Friedenszeiten die Länder die Zuständigkeit besitzen. Solche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, Art. 115c Abs. 1 S. 2 GG.

    Ferner können Enteignungen vorläufig geregelt und die Regelungen über den Freiheitsentzug zu Ungunsten des Bürgers gemäß Art. 115c Abs. 2 Nr. 1 GG verschärft werden. Ebenso können für den Verteidigungsfall zur Abwehr eines Angriffes durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Vorschriften über die Verwaltung und die Finanzverfassung abweichend von den im Frieden geltenden Regeln gefasst werden, Art. 115c Abs. 3 GG. Dabei ist aber die Lebensfähigkeit der Nichtbundesebenen aufrechtzuerhalten.

    Zu diesem Zwecke können gemäß Art. 115c Abs. 4 GG verschiedene sogenannte Vorsorgegesetze erlassen werden, die erst im Verteidigungsfall Anwendung finden. Damit soll sichergestellt werden, dass wohlüberlegte Regelungen schon in Friedenszeiten für die wahrscheinlich chaotischere Zeit des Verteidigungsfalles festgelegt werden.


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    Dass du noch nicht einmal ein juristisches Grundverständnis hast, liegt klar auf der Hand, aber ich nehme an, dass das auch mit der Motivation erfolgt, nicht persönlich betroffen zu sein. Dazu reicht dann die rechtzeitige Ausreise. Dann biste eben weg.

    Ansonsten gilt, die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, für den Verteidigungsfall dieses



    Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und gemäß § 1 WPflG

    ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
    ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

    ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
    einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.Nach § 3
    endet die Wehrpflicht mit der Vollendung des 45. Lebensjahres, für Offiziere und Unteroffiziere mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet sie generell erst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.


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    Dann ist es auch mit dem Gendern vorbei, denn im Verteidigungsfall gilt die Wehrpflicht nur für Männer.
    Dein Wiki Wissen ist ja beachtlich aber leider ohne Substanz. Es ist nichts definiert und in einem Rechsstaat ist Definition zwingend erforderlich.
    Kannst du aber nicht wissen...es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen, was dann?
    Also alles nicht tauglich für Maßnahmen.
    Niemand darf laut GG zum Dienst an der Waffe gezwungen werden....
    Aber frage Wiki weiter, Wiki wird dir immer helfen....

  3. #119873
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Aber nicht für Männer, die sich gerade als Frau fühlen.
    Überfordere ihn bitte nicht, er ist gerade im Wiki Rausch
    Vielleicht hat er schon sein Geschlecht im Perso ändern lassen und fühlt sich jetzt sicher?

  4. #119874
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Hitman Beitrag anzeigen
    Ich nehme an dort wo keine Atombomben hinfliegen.
    Seltsam, das hätte er sich an sich denken können...aber das mit dem Denken...na ja

  5. #119875
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Ist der mittlere Schuh für Russen?

    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  6. #119876
    liberal mind Benutzerbild von Virtuel
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Endlich kommt es wenigstens nun mal ans Licht des Tages, wie die reichen Russen leben, diese Schmarotzer Rußlands...

    Dagegen sind die reichen Westler die reinsten Mauerblümchen!

    ***Karinhall*** ist oder war im Vergleich dazu ein kleines Sommerhäuschen.

    sie erzählen von Dachterrassen im Fürstenstaat Monaco, die jeden Sommer in komplett neuem Design bepflanzt würden, von Luxusboutiquen, die nach dem Besuch einer Oligarchin leer gekauft seien, von Hotelbadewannen voller Champagner und Hunden, die mit Gänsestopfleber gefüttert würden, von zweistöckigen Anwesen mit drei Aufzügen und zwei Pools.
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    Honecker hatte Recht als er sagte: "Den Kommunismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf", nur muß man das mit dem "Kommunismus" ein wenig genauer ausführen, es handelt sich dabei nämlich ausschließlich um den Kommunismus für die Masse des Volkes......für die armen Betrogenen und Belogenen..

    Dazu gehören die hier auch irgendwie..
    Wie kommt man eigentlich dazu, für ein derart verrottetes und sich selbst bereicherndes
    Pack also für Putins Luxuspaläste zu arbeiten - und auch noch zu sterben...???


    In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch
    (Edward Kennedy)
    Geben Sie Deutschland die Führungsrolle, die Deutschland verdient. ​(Wolodymyr Selenskyj)
    Igno: Dr.Mittendrin, Flaschengeist, Politikqualle, Hr.Mayer

  7. #119877
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Dein Wiki Wissen ist ja beachtlich aber leider ohne Substanz. Es ist nichts definiert und in einem Rechsstaat ist Definition zwingend erforderlich.
    Kannst du aber nicht wissen...es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen, was dann?
    Also alles nicht tauglich für Maßnahmen.
    Niemand darf laut GG zum Dienst an der Waffe gezwungen werden....
    Aber frage Wiki weiter, Wiki wird dir immer helfen....

    In deiner Welt soll das GG, das als Rahmen gedacht ist, bis ins kleinste Detail definieren, was bei einem Krieg passieren soll? Das widerspricht sowohl dem Prinzip des GG, als auch dem gesunden Menschenverstand.

  8. #119878
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Mein Wiki ist nicht kaputt. Aber wann bitte "droht" ein Verteidigungsfall? Wenn am Hindukusch ein Sack Reis umfällt?
    Also zitiere ich:

    1.
    Beim Verteidigungsfall handelt es sich nach Art. 115a GG um „die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Die Feststellung des Verteidigungsfalles obliegt dem Bundestag; der Bundesrat muss zustimmen. Der entsprechende Antrag muss von der Bundesregierung gestellt werden. Die Feststellung im Bundestag erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder. Im Bundesrat ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich.

    Die angreifende Macht muss dabei nicht mit Truppen die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten. Fernwaffenbeschuss etwa genügt zur Feststellung des Angriffes.


    2.
    Formale Feststellung im Ausnahmefall (Handlungsunfähigkeit des Bundestages)
    Ist der Bundestag allerdings nicht in der Lage, einen entsprechenden Beschluss zu fällen, sei es, weil seinem Zusammentritt unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder er beschlussunfähig ist, so wird der Verteidigungsfall vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt, sofern „die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln“ (Art. 115a Abs. 2 S. 1 GG) erfordert. Für das Quorum gilt die gleiche Regelung wie beim Bundestag: Es müssen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Feststellung des Verteidigungsfalles zustimmen.


    3.
    Formale Verkündung
    Ist der Verteidigungsfall formal festgestellt, so wird diese Feststellung vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist diese Verkündung im Bundesgesetzblatt nicht möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise, in der Regel über die Medien. Die Feststellung im Bundesgesetzblatt ist so bald wie möglich nachzuholen.


    Das war jetzt erst einmal das Wichtigste, Voraussetzung also z.B. das Ereignis eines Fernwaffenbeschusses als Auslöser, dann die Feststellung des Verteidigungsfalls, dann die Verkündung.

  9. #119879
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    In deiner Welt soll das GG, das als Rahmen gedacht ist, bis ins kleinste Detail definieren, was bei einem Krieg passieren soll? Das widerspricht sowohl dem Prinzip des GG, als auch dem gesunden Menschenverstand.
    Meine Welt ist so eine Verfassung wie in den USA, wo nicht zensiert wird...
    Das GG ist nach dem Krieg installiert worden, also hat man damals auch gewusst, was es im Kriegsfall zu leisten hat.
    Solltest du wissen....

  10. #119880
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Aber nicht für Männer, die sich gerade als Frau fühlen.
    Tja, wenn ich jetzt wüßte, ob darauf Rücksicht genommen wird, wenngleich es ja Beispiele aus der islamischen Welt gibt, wo Männer unter Burkhas schlüpfen, um abzuhauen.

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