User in diesem Thread gebannt : Wühlmaus |
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
Den hier kannste auch mit dazu nehmen:
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
bringt.
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
Dieser Paragraph steht gerade nicht zur Diskussion, sondern das hier:
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, § 105 Abs. 1 BGB. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 2, 106 BGB.
Jugendliche können nur solche Willenserklärungen wirksam abgeben, die ihnen einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen, § 107 BGB. Für alle Willenserklärungen, die den Jugendlichen rechtlich benachteiligen, weil sie ihn verpflichten, benötigt auch der Jugendliche die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 BGB. Gesetzliche Vertreter eines Kindes und eines Jugendlichen sind in der Regel die Eltern, §§ 1626, 1629 BGB.
Dazu habe ich die entsprechenden Paragraphen gerade hier reingestellt. Solltest du als erziehungsberechtigtes Elternteil eigentlich kennen!
Vielleicht setzt du deine Kinder ja massiv unter Druck, sich nicht impfen zu lassen. Bei unseren Kindern gibt und gab es diesbezüglich keinerlei Druck, noch nicht einmal durch Lehrer, Klassenkameraden oder sonstiges soziales Umfeld. Wir haben sie mehrfach gefragt ob sie denn wirklich wollen und uns hätte schon ein "Nein" genügt, nur alleine vielleicht aus Angst vor dem Pieks und schon wäre das Thema Impfung vom Tisch.
Unsere Kinder gehen sogar freiwillig zur Zahn-Prophylaxe damit sie später einen tipptopp Zahnstatus haben. So wie ihre Eltern... ;-)
(Ich habe keine einzige Füllung!)
Ich habe noch nie jemanden angegriffen, hab mich aber früher immer richtig gefreut, wem einer mich , meine Frau oder Töchter angegriffen hat. So bleibt Man im Training. Keiner soll gehindert werden, in eine parkende Faust zu laufen.
Jede Rolex hat einen Sekundenzeiger. Ich habe erst neulich meine echte Rolex mit der fake -Uhr vom Asia-Markt in Berlin eines Kollegen im Gym verglichen. Äüsserlich nicht zu erkennen.
Kein Krieg ist beendet, solange noch irgendwo eine Wunde blutet, die er geschlagen hat.
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