Der BRD-Fahrplan vor und zu eurer Zwangsimpfung:
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In der Vorlage einigten sich die Abgeordneten darauf, dass die Krankenkassen den Impfstatus ihrer Mitglieder erheben. Zunächst sollen die Kassen bis zum 15. Mai alle Erwachsenen anschreiben und über die Corona-Impfung*sowie darüber, dass diese bald zur Pflicht wird, informieren. Ab dem 1. Oktober sollen dann alle über 18 Jahre ihre Impfung nachweisen, indem sie ihren Impfpass bei ihrer Krankenkasse hochladen oder diesen in der Apotheke vorlegen, die die Daten dann weiterleiten soll. Ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der Gesetzentwurf sieht drei Impfungen vor. Sofern eine Genesung vorliegt, kann eine Impfung wegfallen. Die Bundesregierung soll verantworten, dass die Wirksamkeit alle drei Monate überprüft wird, und den Bundestag darüber unterrichten. Laut Entwurf soll es auch Sanktionsmöglichkeiten geben, darunter auch Bußgelder. [...]



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