Tatsache ist: Ab 15.03.22 müssen Meldungen über den Impfstatus dem Gesundheitsamt vorliegen.Die allermeisten Kliniken werden dazu nicht fähig sein.
Sie melden also teils um Wochen verzögert.Die GesÄmter sind völlig überlastet - jetzt schon und werden die notwenige Einzellfallprüfung kaum leisten
können.Du funkst mit einem Impfunfähigkeitszeugnis dazwischen, wobei völlig egal ist,ob sie es letztlich anerkennen.....Insgesamt eine monatelange Verzögerung.
In der Zwischenzeit muß das BVerfG über alle die Anträge entscheiden.Auch in AT- siehe Dr.Hauer- da kommt noch Einiges auf die zu.
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