Mal nachdenken.
Von der Pflicht zum Zwang ist nur ein kleiner Weg oder besser Nuancen.
Nun es gab früher mal die so genannte verharmlosend als „Wehrpflicht“ bezeichnete Pflichtveranstaltung zur Teilnahme im Trachtenverein und diese wurde mit „Zwang“ auf biegen und brechen durchgesetzt.
Dass so gar bei einigen standhaften Verweigerern der „Heldenklau“ vor der Tür stand und es dementsprechende heftige Strafen hagelte.
Es wurden ja nur die Wenigsten als Wehrdienstverweigerer anerkannt, konnten Ersatz- oder Zivildienst leisten, im Katastrophenschutz mitarbeiten oder nach Berlin auswandern.
Nebenbei es heißt ja auch Steuerpflicht, Streupflicht oder Gebührenpflicht(ig) usw. und was ist es im Endeffekt ein Zwang und keinesfalls freiwillig was das verharmlosende Wort Pflicht ja implizieren würde. Und um die Pflicht durchzusetzen sind diese mit teilweise horrenden Strafandrohungen bewehrt.
Niemals!
Das Grundrecht auf Leben, Unverletzlichkeit und die Würde sind für den Staat tabu.
Ein Staat, welcher Menschen zu Objekten seines Handelns macht, verletzt deren Würde elementar.
Man nennt es auch Entmenschlichung.
Und, das ist immer ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und strafbewährt.
Im Gesundheitswesen gilt demnächst die Impfpflicht. Trotz des ganzen Pfusches in der Gesetzgebung und Durchführung durch Herrn Lauterbach hält Herr Lauterbach an dieser fest. Bis jetzt weiß auch noch niemand, wieviel Impfungen man sich pro Jahr verabreichen lassen muss, um der Impfpflicht nachzukommen. Diese Pflicht gilt in Arztpraxen, in Krankenhäusern, für Rettungssanitäter, in Reha-Kliniken, in Alten- und Pflegeheimen, in Behindertenstätten, in Dialysezentren, Tageskliniken, Fahrdiensten, ambulante Diensten und überall dort für sämtliches Personal, also auch für die Putzleute.
Es werden ja bereist Einschränkungen der Arbeitslosenhilfe und Ähnliches gefordert, um dem Zwang möglichst nicht entkommen zu können.
Für die Menschen im Gesundheitswesen gilt natürlich das Gleiche wir für jeden anderen auch.
Auch diese darf der Staat nicht zum Objekt seines Handelns degradieren.
Damit verletzt er fundamentale Grund- und Menschenrechte.
Die Handelnden begehen damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
Für jeden Menschen, welchen der Staat durch sein Handeln zum Objekt degradiert.
Es gibt ein Urteil des BVerfG bzgl. dem Abschuß einer Passagier-Maschine, welche entführt wird, bzw. welche mit den Passagieren als Waffe gegen andere Menschen eingesetzt werden könnte. Das Urteil ist ganz klar, daß dieses Flugzeug nicht abgeschossen werden darf!
Das Grundrecht auf Leben und die Unverletzlichkeit der Passagiere steht über einem möglichen Szenario von weiteren Opfern außerhalb des Flugzeugs.
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