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Der Fall einer Stuttgarter Altenpflegerin, die eine extrem hohe Strafe zahlen sollte, weil sie sich angeblich zu früh zur Arbeit aufmachte, machte über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen. Die Polizei dementiert nun.
Update, 29. Januar, 11:42 Uhr: Angeblich soll eine Altenpflegerin aus Stuttgart, weil sie zehn Minuten zu früh zur Arbeit ging und damit gegen die geltende Ausgangssperre verstoßen habe, ein Bußgeld von 340 Euro kassiert haben. Das berichtete die Auszubildende zuerst der Stuttgarter Zeitung. Sie sei um zehn Minuten vor 5 Uhr aus dem Haus gegangen und in eine Polizeikontrolle geraten. Man hätte kein Erbarmen mit ihr gehabt und sie zu einer Strafe von 340 Euro verdonnert. Viele Medien berichteten darüber. Zahlreiche Nutzer in den sozialen Netzwerken waren schockiert über den Vorfall. Im Gespräch mit der Stuttgarter Polizei stellte sich jetzt jedoch heraus: Den Vorfall hat es so in Stuttgart offenbar gar nicht gegeben.
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