
Zitat von
ABAS
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Du gerade mal wieder auf telegram in der Querdenkerhorde Deines Vertrauens aufgeschnappt
hast. Vernunftgesteuerte Menschen und das sind die Masse des Volkes, wissen nach rationalen
Verstand das querdenkende Verstosser gegen Eindaemmungsmassnahmen durch ihr Verhalten andere
Menschen grob fahrlaessig mit SARS-CoV2 Viren infizieren, damit in der Gesundheit gefaehrden, bzw.
SARS-CoV2 2 Erkrankungen, schwere Erkrankungen, bis hin zu letaten Abgaengen zwar unbewusst
aber trotzdem schuldhaft verursachen koennen. Die " Querdenker " sind durch ihr oeffentliches zur
Show tragen ihrer Gefuehle, ihres Glaubens und ihrer Meinungen nicht nur Belaestiger
sondern wg. ihres grob fahrlaessigen Verhaltens potentielle Stoerer, Gefaehrder und Schaediger.
Das schuldhaftes Handel nicht nur durch vorsaetzliches sondern auch durch grob fahrlaessiges bzw.
fahrlaessiges Verhalten erfuellt wird, sollte Dir ebenfalls bekannt sein. Das Veranstalter erlaubter
oder verbotener Versammlungen einschliesslich " Querdenkerspaziergaengen " der sogenannten
Verkehrssicherungspflicht unterliegen und dadurch sowohl nach Strafrecht als auch nach
Zivilrecht in die Haftung genommen werden koennen, ist juristisches Grundwissen.
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