Dass ich im ersten Semester bin, entspringt deiner Phantasie, auf die du dann mit deinem weiteren Sermon reagierst. Nennt man Selbstgespräch, was du da veranstaltest
Auch hier wieder deine Phantasien. Lesen können würde Abhilfe schaffen (bei Problemen bitte einen Erwachsenen deines Vertrauens, dir dabei vielleicht ein wenig zur Seite zu stehen). Ich schrieb "verfassungswidrig" und nicht "verfassungsfeindlich".
Ahhh... welche denn? Es wäre mir neu, dass ein Jurist nicht von einer verfassungswidrigen Regelung sprechen darf, bevor hierüber Karlsruhe letztgültig beschieden hat. Eine gängige Terminologie. Schon mal eine Klageschrift vor einem Obergericht gelesen?
In deinem hitzigen Eifer, die Diskussion auf eine persönliche Ebene runterzubrechen, um mich irgendwie ob meines Hintergrundes zu diskreditieren, scheint dir dein eigenes Geschwurbel nicht mehr so recht geläufig zu sein (war es das eigentlich jemals

). Aber ich leiste durchaus auch gerne Zeitgenossen Hilfe, die sich mit vielen Dingen vielleicht nicht ganz so leicht tun:
Ich bezog mich dabei selbstverständlich auf das ALG I!
Deine "Idee" mit den kostenfreien Unterkünften in Containerarealen im Falle von ALGII-Bezug? Also raus aus der bisherigen Wohnung, egal, wie bescheiden sie war; raus aus dem bisherigen sozialen Umfeld und rein in Containern in Containerghettos, weil arbeitslos? Und dies obendrein auf Basis der Annahme, ALG-II wäre ein Lebensentwurf. Die Menschenwürdegarantie i. V. mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip gebietet dem Staat ein menschenwürdiges Dasein für den Einzelnen zu sichern, woraus sich auch ein entsprechend menschenwürdiges Wohnen herleitet, das mit Sicherheit nicht mit deinen einfältigen Vorschlägen vereinbar ist.
Andere Länder, andere Leitprinzipien... siehe vorgehenden Absatz!