User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Aus dir spricht die blanke Einfältigkeit eines 4.-Klässlers einer Grundschule, der sich in seinen ersten Gehversuchen im "Planspiel Politik" versucht! Der Staat kann nicht mit verfassungswidrigen Regelungen erst Arbeitslosigkeit produzieren und dann auch noch ob seiner Regelungen etwaige Versicherungsleistungen sperren, die der Arbeitnehmer entsprechend erbracht hat.
...und Kleidermarken und Einrichtungsmarken und Freizeitmarken und Bildungsmarken und Wohnmarken und Drogeriemarken und Gesundheitsmarken und.... MANN, deine geistige Leistung unterschreitet langsam die des vorbenannten 4.-Klässlers von Satz zu Satz!
Schon mal was von Menschenwürde gehört? Du scheinst die Gesellschaft und das System in dem du lebst, nicht ansatzweise in ihren Grundzügen kapiert zu haben. Dein Geschwafel liest sich wie die Weltverbesserungsvorschläge eines Sonderschülers mit ausgesprochen niedrigem IQ. Und ausgerechnet du willst hier groß was von "Gemeinschaft" und "Gemeinschaftssinn" predigen? Du? Der noch nicht mal das bestehende System zu kapieren scheint?![]()
Da müsste man sich erst mal darauf verständigen, was in dem hier diskutierten Thema überhaupt der Gemeinnutz sein soll und was das Eigenwohl. Genau darüber streiten sich die Geister! Zudem gibt es keine solche grundsätzliche Abwägung - es kommt dabei schon sehr auf das jeweilige Thema an.
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel
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Du willst Jurist sein? Im ersten Semester darf man sich als solcher ganz sicher noch nicht bezeichnen, sondern erst nach dem ersten Staatsexamen!
"Verfassungsfeindlich" nennst du die aktuellen staatlichen Regelungen? Baust auf dies Vermutunģ dann weiter Kausalitäten auf? Ein richtiger Jurist benutzte schon hierbei deutlich andere Formulierungen!
Für den Anspruch auf ALG II hat man zuvor gar keine Leistungen erbringen müssen, lediglich für den den Anspruch auf ALG I hat man zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das weiß doch jeder Hilfsschüler, du Jurist!
Und was die von mir vorgeschlagenen Umstellungen für ALG II-Empfänger nach einem Jahr des Bezuges!! betrifft, das verstößt gegen die Menschenwürde? Dann verstoßen also all die anderen Länder der Welt gegen die Menschenwürde, denn niemand hat solche großzügigen Sozialhilfen ausgelobt wie Deutschland! Das sollte definiert modifizierter gestalten werden, was die Arbeitsanreize betrifft!
Geändert von amendment (13.01.2022 um 07:05 Uhr)
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