User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Diese Grafik stimmt ja auch, ich habe ja nicht behauptet das die Demonstranten bereits die Zahl der Geboosterten übertroffen hat. Dafür das diese Bewegung vor 5 Wochen ganz klein anfing und mittlerweile in jedem Kuhkaff derlei sichtbare Ablehnungen stattfinden, ist das schon ein großer Erfolg. Ich bleibe dabei, es werden stetig mehr und dann sehen wir einfach mal wie sich das entwickelt.
Immer dann, wenn ich die linguistischen Drahtseilakte des Hansestadtbewohners lese, kommt mir unwillkürlich eine Anekdote aus dem früheren Schwarzwald in den Sinn.
Als man noch die riesigen Schwarzwälder Tannen- und Fichtenstämme zu Flößen zusammengebunden hatte und über die kleinen Schwarzwaldflüsschen in den Rhein und von da dann nach Norden flößte, kam mal ein Tourist vorbei und fragte die Flößer, was denn mit den zusammengebundenen Stämmen geschehe.
Flößer: "Die werden über den Rhein nach Holland geflößt."
Tourist: "Und was macht man dort mit den Stämmen?"
Flößer: "Die Holländer machen daraus Zahnstocher für die Hamburger!"
Ich hoffe, mich verständlich gemacht haben zu können.....![]()
auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
Grundproblem ist das die westlichen Regierungen beim Einsatz der Staatsgewalt schwaecheln und
genau damit kalkulieren die selbsternannten " Widerstandskaempfer " der Querdenkerbewegung.
Dabei waere die angebrachte und wirksame Vorgehensweise im Rahmen des geltendes Rechts
die bewaehrte Strategie:
" Die Haehne blutig vor den Augen der Affen schlachten "
Die Regierung muss gezielt " die Haehne " (Schlangenkoepfe) der Querdenkerbewegung wie z.B.
den Scharlatan, Menschenfaenger und Sektenguru Michael Ballweg samt anderer sich
zu Raedelsfuehrern der " Querdenkerbewegung " berufenen kriminellen Subjekte wg. des
Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 STGB oeffentlich
vor den Augen der querdenkenden " Spaziergaenger " respektive kriminellen Teilnehmer
verbotener bzw. nicht angemeldeter Querdendenkerversammlungen " schlachten ".
An den Strafprozessen einschliesslich Urteilsverkuendung sollte das Volk ueber die Medien
teilhaben koennen, damit der Staat klar und deutlich kommuniziert, dass er sich nicht von
einer extremen Minderheit des Volkes laenger " verscheissern " laesst.
§ 129 STGB - Bildung krimineller Vereinigungen
(1) 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(5) 1 In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3 In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100 b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
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Siehe Kachelmann. Am Ende machst du eine "Stellungnahme" und wiederrufst alles bisher Gesagte. Was den Leuten dann wohl im Gedächtnis bleibt?
Einfach das Versammlungsrecht vollkommen außer Kraft setzen und aus dem Grundgesetz streichen. Auch freie Meinungsäußerung. Wohin soll das nur führen wenn jeder meint sagen und denken zu können, was er will? Dann sollten wir noch ein paar Rechtschreibereformen einführen, um den Menschen die Sprache so zu verkürzen, dass sie gar keine gegenteiligen Meinungen mehr entwickeln können. Das schadet nur der Gemeinschaft.
Alles purer Blödsinn. Damit kannst Du niemanden mehr abschrecken. Selbst die Drohung der Stadt München, 3.000€ Ordnungsgeld zu verhängen pro Teilnehmer hat am 29.12. letzten Jahres nicht dazu geführt das keiner kam, im Gegenteil, es waren noch mehr Teilnehmer als in der Vorwoche. So verhält sich das nun seit Wochen, es werden immer mehr. Selbst bei mir im Kuhkaff fängt es seit drei Wochen vor dem Rathaus an. Erst waren es 20, dann um die 50 und gestern Abend um die 200!
Es geht doch gar nicht mehr um Corona oder die Impfung. Vielleicht ging es darum auch tatsächlich von Beginn an schon nicht.
Beispiel:
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Der Genesenen Nachweis soll bald ausschliesslich digital erbracht werden können.
Worum es geht? Um ein allumfassendes Überwachungssystem. Vor wenigen Monaten hätte ich noch gesagt, das ist ja unmöglich. Die können dich doch nicht indirekt zum Besitz eines Handys zwingen. Wenn aber Mehrheiten mitmachen, braucht man auf Minderheiten keine Rücksicht mehr nehmen. Hat der Blödmann halt kein Handy, kann er halt nicht rein. Und?
Und wenn irgendwann vor jeder Einrichtung ein Gerät installiert ist oder ein Sicherheitsmann steht, der den Impfstatus abfragt, kann man die Strukuren auch nutzen um andere Dinge abzufragen. Z. B. ob du ein sozialverträgliches und solidarisches klimaneutrales Verhalten zeigst.
Mit Ordnungsgeldern vorzugehen ist Softballspielerei. Ordnungswidrigkeitenanzeigen bringen nichts.
Man muss die Querdenkerbande strafrechtlich nageln und zwar erbarmungslos. Haftstrafen und hohe
Geldstrafe verhaengen die dann mit Tagessaetzen im Knast abgeleistet werden. Ausserdem baut
man damit den Rechtsbrechern eine " Lampe " die besonders hell leuchtet, weil Straftaten im
Gegensatz zu Ordnungswidrigkeit in den Fuehrungszeugnissen gelistet werden. Der Staat darf
nicht zoeglich sein, die Bandenmitgliedern der organisiert kriminellen Querdenkerbewegung
gezielt zu kriminalisieren, weil es eben Kriminelle sind!
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