
Zitat von
Dalmatin
Wie aktuell sie ist, sei mal dahingestellt, zumal er das zeitlich wohl auf den Beschluss hin veröffentlichte. Er wird kaum die Zeit haben, seine komplette Seite jeden Tag zu aktualisieren. Aber ist auch völlig belanglos, denn du belegst damit zum Kontext unserer Diskussion (es ging um den Zeitungsartikel) REIN GAR NICHTS!
Sonderbar ist es nur in dem Aspekt, als dass der Richter einen materiellrechtlichen Beschluss gegen die Schule vor dem Hintergrund landesrechtlicher Vorschriften erließ. Das wars dann aber auch schon! Grundsätzlich war es durchaus zutreffend, für die Sache das Familiengericht nach § 1666 BGB für zuständig zu erklären.
Ohne jegliche Aussage! Was willst du damit denn nun feststellen?
Es geht doch nicht um irgendeine rechtsbindende Wirkung aus dem Urteil, sondern um die inhaltliche Begründung. Dass "...die Gutachten offensichtlich abgesprochene Gefälligkeitsgutachten aus der Querdenkerszene sind..." ist kein Fakt, sondern eine bloße Behauptung von dir, die du - wie du es ja laufend machst - einfach mal eben zum Fakt erklärst.
Was denn? Worin siehst du deinen vermeintlichen "Sieg" über mich (meine Güte, wie primitiv ist das eigentlich?)??? Du hast NICHTS, REIN GAR NICHTS widerlegt oder damit festgestellt. Es ging um den Artikel, in welchem der Autor behauptete "Wodarg stellt Dinge ungeprüft in den Raum, wie die Mär von den angeblich wirkungslosen Masken". Wo beweist dein Schwadron denn nun, dass der Autor recht hat und dass
a) Wodarg behauptet, Masken sind wirkungslos
b) es eine Mär ist, dass Masken in der Pandemie wirkungslos sind und
c) dass Wodarg seine Position dazu ungeprüft in den Raum stellt
By the way: Urteile und Beschlüsse, die aufgrund von Rechtsmitteleinlegung aufgehoben wurden, findest du zuhauf im Internet... auf Anwaltsseiten, in Fachforen und erst Recht in irgendwelchen Magazinen oder Zeitungen. Da wirst du eher selten eine Fortsetzung finden, in der dann irgendwo unten steht, "Update: das Urteil wurde zwischenzeitlich vom XX aufgehoben, weil...". Im diskutierten Fall ist das auch völlig belanglos, weil Wodarg keine Rechtsposition aus dem Urteil herleitet und empfiehlt: "Verweigert die Masken, ihr seid im Recht und könnt euch dazu auf den Beschluss berufen", sondern ihm geht es um die begründenden Ausführungen, was ja nun mehr als offensichtlich aus seinem Statement dazu hervorgeht. Und genau damit stellt er nicht "Dinge ungeprüft in den Raum", wie der Autor das behauptet, sondern sehr wohl begründet.