MDR AKTUELL / 16. Maerz 2021
Corona-Impftermin: Welche Daten werden gespeichert?
Eines der Themen aktuell ist die Impfung gegen Covid-19. Wer sich in Sachsen einen Impftermin buchen möchte, kann das über ein Online-Portal erledigen. MDR AKTUELL-Hörer Bastian Siepchen aus Dresden fragt sich, welche Daten beim Online-Anmeldeverfahren in Sachsen geprüft und gespeichert werden.
Impftermin Corona
Macht man online einen Corona-Impftermin, können Daten wie Name und Anschrift abgeglichen werden.
In Sachsen organisiert das Deutsche Rote Kreuz die Vergabe von Impfterminen. Wenn das online passiert, muss das DRK prüfen, ob der Mensch, der sich da anmeldet, überhaupt existiert. Und ob er auch in Sachsen wohnt.
Deswegen werden die angegebenen Informationen mit dem Melderegister abgeglichen.
Das DRK teilt dazu schriftlich mit:
"Die eingegebenen Daten werden an das Melderegister gesendet und von dort kommt die Rückmeldung: Datensatz stimmt überein 'Ja' oder 'Nein'. Im Fall 'Nein' wird die Registrierung abgebrochen und nicht gespeichert. Im Falle 'Ja' erfolgt die Registrierung und damit Speicherung der vom Nutzer eingegeben Daten, die für die Planung und Abwicklung des Impfverfahrens, das schriftliche Einladungsschreiben und für die Benachrichtigung bei Terminen etc. benötigt werden."
Dieser Vorgang dient nach Angaben des DRK auch dazu, mögliche Angriffe auf das System zu verhindern. Denn: Gäbe es diese Überprüfung nicht, könnten automatisierte Robotersysteme, sogenannte "Bots", unzählige Terminanfragen stellen und das System überfordern.
Datenübermittlung "unbedenklich"
Bei dem eigentlichen Datenabgleich handelt es sich um eine sogenannte "Einfache Melderegisterauskunft". Dabei könnten nicht-öffentliche Stellen wie das DRK zu jeder im Melderegister hinterlegten Person Anfragen stellen, erklärt der Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider. Daten, die in diesem Verfahren übermittelt werden dürfen, sind Name, Doktorgrad, die aktuelle Anschrift und ob die Person verstorben ist. Schneider hält das für unbedenklich:
"Ich gehe davon aus, dass das eine datensparsame Variante ist, um das Verfahren zweckmäßig durchzuführen."
Dieser Datenabgleich kann aber auch fehlschlagen. Zum Beispiel bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich beim Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre haben einrichten lassen. Dann können nicht-öffentliche Stellen eben auch nicht auf die Meldedaten zugreifen. In diesem Fall rät das DRK dazu, einen Impftermin telefonisch über eine Hotline zu organisieren.
Daten werden nach Impfverfahren gelöscht
Nach Auffassung des Datenschützers Andreas Schneider ist der Anmeldeprozess beim Onlineverfahren in Sachsen grundsätzlich transparent geregelt. Jeder, der sich anmelde, wisse, welche Daten er absende.
Bei der Registrierung sind das unter anderem noch Angaben zur Impfpriorität, zu Kontakt- und Abwicklungsdaten.
"Das ist auch im Prozedere technisch so umgesetzt, dass es jeder verstehen kann und auch realisiert, dass diese Informationen dann auch eine gewisse Zeit beim Deutschen Roten Kreuz vorgehalten werden", erklärt Schneider.
Und diese Zeitspanne reicht nach Angaben des DRK bis zum Ende des Impfverfahrens. Danach würden die gespeicherten Daten gelöscht.
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