User in diesem Thread gebannt : Wühlmaus |
Hier kriegt er es schön erklärt! Wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, dann wird er halt gezwungen! Mit einem Zwangsgeld!
[Links nur für registrierte Nutzer]Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, ...
"Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."
Heinrich von Brentano
Macht er eben nicht!
[Links nur für registrierte Nutzer]Bundestag
FDP-Abgeordnete lehnen in Antragsentwurf allgemeine Corona-Impfpflicht ab
Stand: 08:39 Uhr | Lesedauer: 11 Minuten
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Mehr als 20 FDP-Bundestagsabgeordnete, darunter Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, wenden sich in einem Entwurf für einen ersten Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht.
Dieses Good Cop/Bad Cop führt dazu das die Mehrheit immer schön bei den Etablierten das Kreuzchen macht. Nur weil ein FDP‘ler gegen die Impfpflicht war heißt das nicht das die Mehrheit der FDP auch dagegen ist. Waren die vollmundigen Ankündigungen vor der Wahl von Lindner und Co. nicht gegen die Impfpflicht?




Das wusste ich nicht.
Dass die nächste Variante Omikron heißt.
Und die übernächste Variante, da weiß ich auch noch nicht den Namen.
Aber meine hellseherischen Kenntnisse reichen aus, um zu wissen, dass die jeweils höhere Variante
a) tausend mal gefährlicher
b) tausend mal infektiöser und
c) tausend mal tödlicher ist.
So wahr es in Chemnitz Hetzjagden gab.
Feix




In dem Antragsentwurf wird auch auf die Impfpflicht gegen Pocken und Masern hingewiesen. In beiden Fällen sei bei einer planmäßigen Impfung der Bevölkerung ein Stopp der Ausbreitung zu erwarten oder bereits erwiesen. „Ähnliche Zielmarken – also ein Erlöschen der Übertragung von Sars-CoV-2 – sind mit den derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffen nicht definierbar, weil nicht erreichbar“.
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Undefeated Nak Muay/Kickboxer
0W - 0L - 0D


Aha! Du bist ein ehemaliger " Ossi " und zeigst das in Deinem Sonderschulfall sogar
das exzellente polytechnische Schulsystem bzw. Spezialschulen ueberfordert sein konnte.
MDR / Zeitreise / 06. April 2020
Sonder- und Spezialschulen in der DDR
Sonderschulpädagogik
Für Kinder, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage waren, eine der gängigen Bildungseinrichtungen zu besuchen, gab es verschiedene Sonderschultypen: etwa die zehnklassigen Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Blinden-, Sehschwachen-, Körperbehinderten- und Sprachheilschulen sowie Hilfsschulen für nur bedingt lernfähige Kinder. All diese Einrichtungen boten darüber hinaus eine vorschulpädagogische Betreuung an, außerdem gab es selbständige Sprachheilkindergärten. Die Sonderschulabsolventen konnten in speziellen Ausbildungsstätten oder auch auf Grundlage allgemeiner oder spezieller Ausbildungsbedingungen eine Facharbeiterausbildung absolvieren oder auch auf das Abitur vorbereitet werden.
Umgang mit außergewöhnlicher Begabung
Obwohl sich die Wissenschaft der DDR im Umgang mit der Früherkennung außergewöhnlicher Begabungen und deren Förderung schwer tat, öffentliche Diskussion über diesen problematischen Bereich des Bildungswesens wurden vermieden, begann man in den 60er Jahren mit dem Ausbau eines Netzes von Spezialschulen. Dazu zählten Kinder- und Jugendsportschulen (KJS), Musikschulen, Schulen mit erweitertem Russisch- bzw. später auch mathematisch-naturwissenschaftlichem Unterricht. Diese Schulen boten nach der 10. Klasse den Besuch der Abiturstufe an, die von der Mehrheit der Schüler absolviert wurde. Die Aufnahme an die exklusiven Bildungseinrichtungen erfolgte zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Während die Kinder die Schulen mit erweitertem Russischunterricht bereits ab der 3. Klasse besuchten, war eine Aufnahme an einer KJS bis zur 8. Klasse möglich.
Künstlerische Ausbildung
Ein Sonderfeld stellte der künstlerische Bereich dar. Hier leistete sich die DDR ein besonders dichtes Netz künstlerischer Ausbildungsstätten mit vielfältigen Fördermöglichkeiten. Ab 1976 konnten aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ministerien für Volksbildung und Kultur an einer künstlerischen Ausbildung interessierte Schüler bereits ab der 9. Klasse an einer von den entsprechenden Hochschulen organisierten Voreignungsprüfung teilnehmen. Diejenigen, die sich für ein Kunststudium qualifizierten, erhielten schon in jungen Jahren umfangreiche Förderungsmaßnahmen durch die jeweilige Hochschule. Dadurch wurden viele künstlerische Talente frühzeitig erkannt und angemessen betreut.
Musikalische Förderung
Insbesondere auf dem Gebiet der Musik bestand ein sehr differenziertes und effektives Förderungssystem. Für musikalisch Interessierte und Begabte standen etwa 100 staatliche Musikschulen mit ca. 300 Außenstellen zur Verfügung. Hier konnten in den 80er Jahren mehr als 36.000 Kinder in ihrer Freizeit Unterricht in Instrumentalmusik, Gesang und Tanz nehmen. Ungefähr 300 Musikschulabsolventen wurden jährlich zum Studium an Musikhochschulen zugelassen. Ein unerschwinglicher Luxus war der Besuch der Musikschule nicht. Die Preise für die musikalische Ausbildung richteten sich nach dem Einkommen der Eltern und betrugen maximal 140 Mark pro Jahr.
Den Musikhochschulen zugeordnete "Jugendmusikschulen" ermöglichten etwa 600 als besonders begabt eingestuften Kindern eine mit dem 6. Lebensjahr beginnende, schulgeldfreie musikalische Ausbildung im Rahmen einer allgemeinen Oberschulausbildung. Schon frühzeitig bemühten sich die Spitzenkräfte der Musikhochschulen um die Ausbildung und Förderung des Nachwuchses.
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Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel
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