@schlaufix.
Kann momentan nicht zitieren. Ja. Deine Reaktion auf die fraundsberg-Debatte kann ich so unterschreiben.
Diese Causa scheint aber sonst keinen der üblichen Empörten zu interessieren. das wird bewusst übergangen. Ja. Schade für das Forum.
User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
@schlaufix.
Kann momentan nicht zitieren. Ja. Deine Reaktion auf die fraundsberg-Debatte kann ich so unterschreiben.
Diese Causa scheint aber sonst keinen der üblichen Empörten zu interessieren. das wird bewusst übergangen. Ja. Schade für das Forum.
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Die Dinnergäste der Gottkanzlerin haben gesprochen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Na dann kann ja heute die "Mutter aller Lockdowns" verkündet werden und anschließend der Impfzwang.Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos
Selbst wenn anders geurteilt worden wäre, dann wird das einfach ignoriert. Sah man beim Urteil zur EZB und ihrem Ankauf von Anleihen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Gerichtsurteile werden im eigenen Sinne, wenn sie günstig sind, als Legitimierung verstanden, sollte mal gegen die Regierung geurteilt werden, wird das einfach ignoriert.




"Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"
Kriminallkommissar Jensen
Verfassungsgericht weist Beschwerden ab
Karlsruhe billigt knallharte Corona-Maßnahmen
30.11.2021 - 09:41 Uhr Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.
Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Das gemeinsame Abendessen hat sich also gelohnt!
[Links nur für registrierte Nutzer]Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021
Schlüssige Begründung!
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)
Nutzer die den Thread gelesen haben : 119Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.