Droht bei Verweigerung die Kündigung?
Offen ist etwa noch, ob Beschäftigte, die einen Test verweigern, freigestellt werden sollen oder andere Folgen befürchten müssen.
Nicht gelöst ist zudem, was passiert, wenn Arbeitgeber bei Kontrollen nicht die erforderlichen Unterlagen vorweisen können. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass Testverweigerer mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen.
Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.
Sollte die 3G-Regel umgesetzt werden, wäre dies mit erheblichen Auflagen für Firmen verbunden. Denn bislang mussten Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, nur zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Flankiert werden soll die Testpflicht daher durch die Wiedereinführung kostenloser "Bürgertests".
Wer diese täglichen Tests allerdings finanziert, wenn Mitarbeiter nicht vor Arbeitsbeginn einen kostenlosen Test machen, ist offen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, forderte, dass die Kosten für die Tests nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden dürften. "Ansonsten droht eine organisatorische und auch finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber." Die Tests müssten komplett vom Staat bezahlt werden.