User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |


Zur allgemeinen Information, weil es gerade diskutiert wird.
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Wird für einen Mitarbeiter Quarantäne behördlich angeordnet und hat er dadurch einen Verdienstausfall, weil er nicht arbeiten kann, springt die Behörde gemäß Infektionsschutzgesetz ein. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zunächst weiter und kann sich nach § 56 IfSG die Kosten bei der zuständigen Behörde (z.B. dem Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Für ungeimpfte Beschäftigte gilt dies jedoch ab 1. November 2021 nicht mehr.
Klar da fangen wir mit dem CDU Kaspar an, der doppelt geimpft ist
Sachsens Ministerpräsident muss in Quarantäne
01.11.2021, 13:39 Uhr | dpa
Sachsens MinisterpräsidentKretschmer muss in Quarantäne. Michael Kretschmer: Sachsens Ministerpräsident ist doppelt geimpft mit dem Impfstoff von Astrazeneca. (Quelle: dpa/Matthias Rietschel)
Michael Kretschmer: Sachsens Ministerpräsident ist doppelt geimpft mit dem Impfstoff von Astrazeneca. (Quelle: Matthias Rietschel/dpa)
Alle Termine abgesagt: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer muss sich in Quarantäne begeben. Ein Familienmitglied hat sich mit dem Coronavirus infiziert. [Links nur für registrierte Nutzer]
Schupfen ist jetzt Corona zur Schikane gegen das Volk
Zu viele Corona-Fälle
Nürnberg schafft Nachverfolgung nicht mehr
01.11.2021, 13:34 Uhr |
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tosh sein Halbwissen , Krankengeld muss gezahlt werden , ist immerhin eine Versicherungsleistung !
Außerdem sind Leute gemeint die wegen kontakt zu einem " Infizierten " in Quarantäne müssen , die bekommen keine Entschädigung mehr vom Staat für diese Zeit wenn sie Ungeimpft sind !
" Infizierte " die in Quarantäne müssen bekommen ihr Krankengeld weiter hin , egal ob geimpft oder Ungeimpft !
tosh wird es garantiert wieder bestreiten !




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