Die Rechtsgrundlage ergibt sich schon aus den Polizeigesetzen der einzeln Bundeslaender.
Allerdings wird bei Umsetzung sofort die zwangsneurotische Nasenbande herumjammern.
Es ist daher besser vorher das Infektionsschutzgesetz zu aendern und die Rechtsgrundlage
fuer Internierungslager auf Bundesebene solide zu betonieren, damit sie hoechstgerichtlicher
Ueberpruefung standhaelt.
Internierungslager und Arbeitslager sind nichts Schlechtes. Nur Stoerer und Gefaehrder die
dort zwangsweise untergebracht sind, finden das nicht gut, obwohl sie selbst durch eigenes
Verhalten die Ursache dafuer gelegt haben.




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