User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |

Ich fände es gut, wenn die SPD-Abgeordneten 5.000 € pro Kopf zahlen müssten. Aber:
Da Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestags vorliegen, ist der Bundestagspräsident Schäuble zuständiger Amtsträger. Ordnungswidrigkeiten müssen in Deutschland von der zuständigen Behörde nicht verfolgt werden.
Ich sehe auch keine Befugnis einer Landesbehörde, Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestags zu verfolgen.
Was ist das denn für eine Logik? Dann könnte man ja mit so vielen Menschen wie man will unmaskiert feiern, und einfach sagen, hier gilt die Hausordnung der Feier, und das Ordnungsamt hat Hausverbot. Natürlich kann man das Ordnungsamt zwingen, eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Der Bundestag ist kein rechtsfreier Raum, in dem sonst geltende Regeln nicht gelten. Oder was vertrittst du überhaupt für Interessen?
Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)

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