Der will nur seine Phrasen loswerden, mit dem Reden ist sinnlos.Man darf ein solches Verteidigungsgerät aber nicht legal zur Verteidigung einsetzen. Da muss noch nachgebessert werden.
Man kann natürlich solche Quellen für unseriös halten, aber sie arbeiten mit offiziellen serösen Zahlen. Wenn man das kritisieren will, müsste man die Argumente mit Gegenargumenten entkräften.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen weitverbreitetem legalen Waffenbesitz und Gewaltanwendung. Das hat einzig mit geistiger Gesundheit zu tun. Durchgeknallte können alles als Waffe verwenden, und sie tun es auch. Potentielle Opfer können sich aber prinzipiell mit einer Schusswaffe sinnvoll zur Wehr setzen.
Offenbar ist dir ein wichtiges Grundprinzip nicht bewusst: Im Zweifel sollte es keine Einschränkungen geben. Einschränkungen müssen einen triftigen Grund haben, und wenn der Grund wegfällt, müssen auch die Einschränkungen wegfallen.
Niemand läuft jahrelang mit einem Gipsbein herum, nur weil früher mal das Bein gebrochen war. Ist das Bein genügend ausgeheilt, kommt der Gips ab.
Wenn du in einer Situation mit einem Amokläufer, Kidnapper, Räuber, Vergewaltiger wärst, wärst du dann nicht froh, wenn ein gut ausgebildeter Schütze das Problem mit Hilfe eines solchen Gerätes abstellen könnte?




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