
Zitat von
Empirist
Beide sind ein sehr gutes Beispiel dafür, warum eine Klage vor dem IStGH ein ziemlich absurdes Hirngespinst sind.
Erstmal ging es bis jetzt nicht um Biontech sondern um Klagen gegen Drosten und Wieler. Biontech kann man auch nicht vor den IStGH stellen, da Biontech keine natürliche Person ist. Bei einem (bescheuert, dass man sowas überhaupt erklären muss) Vergleich mit Karacic und Milosevic fällt erstmal auf, dass die beiden Letzteren Präsidenten waren und im Rahmen ihrer exekutiven Gewalt, Verbrechen begingen, welche vor dem IStGH verhandelbar sind. Weder Drosten noch Wieler haben eine Machtposition oder sind überhaupt Teil der Exekutive. Keiner der beiden könnte also eine Maßnahme beschließen, auf deren Basis ein Schaden entsteht.
Zudem ist schlicht kein Tatbestand begründbar, der vor dem IStGH verhandelbar wären.
Es gibt eine Reihe Gründe warum diese angebliche Klage in den USA so nicht real ist.
1) Der Pauschalbeitrag ist eine völlig untypische Form der Entlohnung für Juristen. Eigentlich richten sich diese am Klagewert und Stundenaufwand aus.
2) Der Anwalt, der das Geld sammelt, möchte eine Klage in einem Land anstrengen, in dem er vermutlich überhaupt nicht zugelassen ist. Ansonsten müsste er ja die New York State Bar Examination bestanden haben oder alternativ die, in dem Bundesstaat in dem die Klage eingereicht wird. Das heißt wiederum, dass er Geld für etwas sammelt, dass er ausschließlich selbst über Dritte abwickeln kann.
3) Die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte ist mehr als zweifelhaft. Denn es ist ein Deutscher Schädiger, Deutsche Geschädigte und ein auf Deutschland beschränktes Vorgehen (die nationale Teststrategie, hat ja sogar national im Namen stehen). Die Amerikaner legen ihre Zuständigkeit zwar gerne weit aus, aber das wäre schon sehr weit hergeholt.
4) Die proximate cause also Drosten als Verschuldenden zu identifizieren ist äußerst schwer zu begründen. Ein fehlerhafter Test, welcher schon immer Angaben dazu hatte, dass er einen gewissen Fehleranteil produziert und dies auch allgemein über Testverfahren als bekannt anzunehmen ist, begründet erstmal keinen direkten Schaden. Drosten ist außerdem nicht der Entscheider und nicht alleine verantwortlich für Daten und Empfehlungen. Da er keine Verfügungsgewalt hat, also soetwas wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gar nicht anordnen oder durchsetzen kann, ist es praktisch unbegründbar, ihm die Schuld anzulasten.
5) Auf der Internetseite dieser "Sammelklage" gibt es seit Monaten keine Updates mehr zum Stand, die letzte ist im März 2021 verfasst worden. Das ist nie ein gutes Zeichen.