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Thema: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

  1. #86941
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Du wiederholst dich. Der entscheidende Punkt ist, daß zunächst eine Klage gegen Schäden durch Corona-Maßnahmen auf Basis des ungeeigneten PCR-Tests zugelassen wird. Dann haben, laut Füllmich, auch Nicht-US-Bürger das Recht, der Klage beizutreten.

    "Jeder, der weltweit von den Maßnahmen betroffen ist und deshalb Umsatzschäden erlitten hat, kann sich einer solchen class actionin den USA anschließen, sobald sie von einem Gericht auf Antrag zugelassen ist. Lässt das Gericht die Klage zu und hat diese Erfolg, dann haben auch Klägerinnen und Kläger mit Sitz außerhalb der USA, die sich der Klage angeschlossen haben, einen Anspruch, dass ihr Schaden ersetzt wird."
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    Nicht mal vom Faktenfinder des Staatsfunks wird ein Erfolg dieses Klagebeitritts ausgeschlossen, trotz entsprechendem Grundsatzurteil. Füllmichs Strategie sei riskant, aber nicht aussichtslos, ist dort der Tenor.
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    Es dürfte auch Füllmich klar sein, daß weder Drosten, noch Wieler über genügend Barschaft verfügen, um hohe Schadensersatzansprüche zu befriedigen. Da geht es vermutlich eher darum, "juristische Pflöcke einzuschlagen" für weiterreichende Forderungen und Klagen. Also abwarten und Tee trinken.
    Dass die das behaupten, ist doch klar.
    Aber hier mal einige Zitate aus deiner eigenen Quelle.
    Prof. Hess: "Ich sehe jedoch im Ergebnis wenige Chancen, hier eine Haftung nach deutschem Recht zu begründen. Umgekehrt sehe ich nicht, wie es zur Anwendung des Rechts US-amerikanischer Bundesstaaten in einem rein deutschen Fall kommen sollte."

    Und ein zweites:
    "Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten."

    Beides ist Juristensprech für, "passiert eh nichts".

  2. #86942
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    [...]
    5) Auf der Internetseite dieser "Sammelklage" gibt es seit Monaten keine Updates mehr zum Stand, die letzte ist im März 2021 verfasst worden. Das ist nie ein gutes Zeichen.
    Und auch das ist falsch, Füllmichs letzte Mandanteninformation ist vom 30. Mai. Angesichts langwieriger Bearbeitungsvorgänge noch kein Grund zur Sorge.
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    Ex septentrione lux

  3. #86943
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Dass die das behaupten, ist doch klar.
    Aber hier mal einige Zitate aus deiner eigenen Quelle.
    Prof. Hess: "Ich sehe jedoch im Ergebnis wenige Chancen, hier eine Haftung nach deutschem Recht zu begründen. Umgekehrt sehe ich nicht, wie es zur Anwendung des Rechts US-amerikanischer Bundesstaaten in einem rein deutschen Fall kommen sollte."

    Und ein zweites:
    "Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten."

    Beides ist Juristensprech für, "passiert eh nichts".
    Nö, das sind windelweiche Beschreibungen für: "alles möglich, aber wir glauben nicht so recht dran". Wie gesagt, wenn selbst der tendenziöse ÖRR-Faktenerfinder einen Erfolg nicht grundsätzlich ausschließen kann, dann kann von Betrug durch Füllmich jedenfalls keine Rede sein.
    Ex septentrione lux

  4. #86944
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Und auch das ist falsch, Füllmichs letzte Mandanteninformation ist vom 30. Mai. Angesichts langwieriger Bearbeitungsvorgänge noch kein Grund zur Sorge.
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    Dann nehme ich diesen Punkt zurück, ich wurde bei aktueller Stand auf einen Artikel des 20. März weitergeleitet.
    Ist jetzt aber eh nicht gerade der Hauptpunkt.

  5. #86945
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Nö, das sind windelweiche Beschreibungen für: "alles möglich, aber wir glauben nicht so recht dran". Wie gesagt, wenn selbst der tendenziöse ÖRR-Faktenerfinder einen Erfolg wegen Unzuständigkeit durch Rechtsexperten nicht grundsätzlich ausschließen kann, dann kann von Betrug durch Füllmich jedenfalls keine Rede sein.
    Die Zeit wird es zeigen, ich hoffe jedenfalls für dich, dass du nicht so dumm warst, diese 800€ zu zahlen.
    Es ist aber hier ja wohl aus den Zitaten eindeutig zu erkennen, dass keine in Deutschland durchsetzbaren Ansprüche entstehen werden. Es ist auch überhaupt nicht begründbar, warum dem so sein sollte.
    Und noch immer ist keine Klage überhaupt zugelassen, geschweige denn erfolgreich.

  6. #86946
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Dann nehme ich diesen Punkt zurück, ich wurde bei aktueller Stand auf einen Artikel des 20. März weitergeleitet.
    Ist jetzt aber eh nicht gerade der Hauptpunkt.
    Der Rest ist redundant oder auch halb gelogen. Es geht explizit um Drostens Falschaussagen zu seinem Testverfahren (Betrug), nicht darum, ob er "Verfügungsgewalt" hatte.
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  7. #86947
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Beide sind ein sehr gutes Beispiel dafür, warum eine Klage vor dem IStGH ein ziemlich absurdes Hirngespinst sind.
    Erstmal ging es bis jetzt nicht um Biontech sondern um Klagen gegen Drosten und Wieler. Biontech kann man auch nicht vor den IStGH stellen, da Biontech keine natürliche Person ist. Bei einem (bescheuert, dass man sowas überhaupt erklären muss) Vergleich mit Karacic und Milosevic fällt erstmal auf, dass die beiden Letzteren Präsidenten waren und im Rahmen ihrer exekutiven Gewalt, Verbrechen begingen, welche vor dem IStGH verhandelbar sind. Weder Drosten noch Wieler haben eine Machtposition oder sind überhaupt Teil der Exekutive. Keiner der beiden könnte also eine Maßnahme beschließen, auf deren Basis ein Schaden entsteht.
    Zudem ist schlicht kein Tatbestand begründbar, der vor dem IStGH verhandelbar wären.

    Es gibt eine Reihe Gründe warum diese angebliche Klage in den USA so nicht real ist.
    1) Der Pauschalbeitrag ist eine völlig untypische Form der Entlohnung für Juristen. Eigentlich richten sich diese am Klagewert und Stundenaufwand aus.
    2) Der Anwalt, der das Geld sammelt, möchte eine Klage in einem Land anstrengen, in dem er vermutlich überhaupt nicht zugelassen ist. Ansonsten müsste er ja die New York State Bar Examination bestanden haben oder alternativ die, in dem Bundesstaat in dem die Klage eingereicht wird. Das heißt wiederum, dass er Geld für etwas sammelt, dass er ausschließlich selbst über Dritte abwickeln kann.
    3) Die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte ist mehr als zweifelhaft. Denn es ist ein Deutscher Schädiger, Deutsche Geschädigte und ein auf Deutschland beschränktes Vorgehen (die nationale Teststrategie, hat ja sogar national im Namen stehen). Die Amerikaner legen ihre Zuständigkeit zwar gerne weit aus, aber das wäre schon sehr weit hergeholt.
    4) Die proximate cause also Drosten als Verschuldenden zu identifizieren ist äußerst schwer zu begründen. Ein fehlerhafter Test, welcher schon immer Angaben dazu hatte, dass er einen gewissen Fehleranteil produziert und dies auch allgemein über Testverfahren als bekannt anzunehmen ist, begründet erstmal keinen direkten Schaden. Drosten ist außerdem nicht der Entscheider und nicht alleine verantwortlich für Daten und Empfehlungen. Da er keine Verfügungsgewalt hat, also soetwas wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gar nicht anordnen oder durchsetzen kann, ist es praktisch unbegründbar, ihm die Schuld anzulasten.
    5) Auf der Internetseite dieser "Sammelklage" gibt es seit Monaten keine Updates mehr zum Stand, die letzte ist im März 2021 verfasst worden. Das ist nie ein gutes Zeichen.
    Keiner der beiden könnte also eine Maßnahme beschließen, auf deren Basis ein Schaden entsteht.
    Lächerlich, jede Sekretärin von einem KZ hat noch eine Klage zu befürchten.

    FAzit zusammengereimter Müll. Selbst der Wirtschaft wurde unnötig ein Milliardenschaden zugefügt.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #86948
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Die Zeit wird es zeigen, ich hoffe jedenfalls für dich, dass du nicht so dumm warst, diese 800€ zu zahlen.
    Es ist aber hier ja wohl aus den Zitaten eindeutig zu erkennen, dass keine in Deutschland durchsetzbaren Ansprüche entstehen werden. Es ist auch überhaupt nicht begründbar, warum dem so sein sollte.
    Und noch immer ist keine Klage überhaupt zugelassen, geschweige denn erfolgreich.
    Ich räume diesen Klagen auch keine großen Chancen ein, wünsche Füllmich und den anderen Kanzleien trotzdem viel Erfolg.
    Ex septentrione lux

  9. #86949
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    USA. Biden schickt mobile Impfteams zu Impfverweigerern nach Hause.

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    USA: „Hausbesuche“ – Biden macht Jagd auf Nicht-Geimpfte

    US-Präsident Joe Biden kündigte an, Teams von „Haus zu Haus“ zu schicken, um nicht Geimpfte zum „Stich“ zu bewegen. Es folgte ein Shitstorm. Es bestehe der Verdacht, dass dazu medizinische Unterlagen mit Kontaktinformationen nicht geimpfter Amerikaner verwendet werden. Das sei ein grober Verstoß gegen die Privatsphäre der Amerikaner, hieß es von republikanischer Seite in einem kritischen Schreiben an Biden. Mehrere Gouverneure lehnten die Aktion in ihren Bundesstaaten ab.
    Und wenn das nicht reicht, werden bewaffnete Kommandos zur Zwangsimpfung geschickt. Ich befürchte, der Herbst wird noch heißer, als befürchtet.

  10. #86950
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    ..............

    "Jeder, der weltweit von den Maßnahmen betroffen ist und deshalb Umsatzschäden erlitten hat, kann sich einer solchen class actionin den USA anschließen, sobald sie von einem Gericht auf Antrag zugelassen ist. Lässt das Gericht die Klage zu und hat diese Erfolg, dann haben auch Klägerinnen und Kläger mit Sitz außerhalb der USA, die sich der Klage angeschlossen haben, einen Anspruch, dass ihr Schaden ersetzt wird."
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    Nicht mal vom Faktenfinder des Staatsfunks wird ein Erfolg dieses Klagebeitritts ausgeschlossen, trotz entsprechendem Grundsatzurteil. Füllmichs Strategie sei riskant, aber nicht aussichtslos, ist dort der Tenor.
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    Es dürfte auch Füllmich klar sein, daß weder Drosten, noch Wieler über genügend Barschaft verfügen, um hohe Schadensersatzansprüche zu befriedigen. Da geht es vermutlich eher darum, "juristische Pflöcke einzuschlagen" für weiterreichende Forderungen und Klagen. Also abwarten und Tee trinken.

    ich sehe da gute Chancen, weil ja noch Leute, auch die Anti Mafia in italien, Tribunal Klage gegen die längst abgetretene Regierung Conti + Internationale Klagen, u.a. WHO führt, weil die einfach eine Pandemie, Virus, Alles erfunden hatten und Alte ermordeten

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