In dem Falle wäre das nicht möglich und dafür gibt es mehrere Gründe:
1) Drosten und Wieler sind Deutsche, die Klagenden sind Deutsche und die angeblichen Schäden, basierend auf irgendwelchen Corona-Maßnahmen sind durch Deutsche entstanden. Dafür sind die amerikanischen Gerichte einfach nicht zuständig.
2) Eine amerikanische Sammelklage würde sich auf behauptete Schäden durch spezifische amerikanische Maßnahmen beziehen, was vor allem die einzelnen Bundesstaaten erlassen haben. Daran kann sich ein Deutscher (es sei denn vielleicht, er wohnte zu diesem Zeitpunkt in besagtem Bundesstaat) nicht anschließen, weil die Maßnahmen die meinetwegen New York beschlossen hat, für Deutschland keine Gültigkeit haben, Deutsche dadurch also auch nicht betroffen sind.
3) Man kann nicht allgemein gegen Corona oder sowas auf Schadensersatz klagen, man muss konkrete Schäden auf Basis konkreter Maßnahmen benennen können. Und diese waren zwischen Deutschland und USA weder in ihrem Gegenstand noch zeitlich deckungsgleich und schon garnicht von den gleichen Verursachern beschlossen.
Das ganze riecht schlicht nach Betrug von vorne bis hinten.
Besonders weil diese Nummer hier so verkauft wird, als würde man gegen zwei Individuen (Drosten und Wieler) klagen. Wo soll denn da bitte eine entsprechende Schadenssumme für eine Sammelklage eintreibbar sein?