| User in diesem Thread gebannt : Manfred37 | 
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Toll. Unten können wir sehen wie eine Diktatur funktioniert. Wenn schon die angeblich besten Juristen
in besten und entscheidenden Positionen, nicht sehen wollen welche Gefahren die mit nur einer Notzulassung
ausgestatteten, verwendeten Gentherapie-Impfstoffe mit sich bringen, nur um der dummen Kuh Merkel und ihren
Lakaien zu gefallen, dann hat das mit dem Staat keinen Sinn mehr. Nicht Fakten zählen sondern Mutmaßungen,
die sogar zu Entlassungen als Begründung herangezogen werden.
Und diese Deppen beschweren sich über die Justiz in Ungarn und Polen. In den Spiegel haben die Merkel-Maden
wohl noch nicht geguckt.[Links nur für registrierte Nutzer]
Karlsruhe bestätigt Entlassung von impfkritischem Berufsbetreuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Berufsbetreuers bestätigt, der eine 93 Jahre alte demente Frau und mindestens zwei andere Betreute von der Corona-Schutzimpfung abhalten wollte. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an, wie aus dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 1211/21)
Ein Betreuer übernimmt in bestimmten Lebensbereichen die gesetzliche Vertretung, wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Hier ging es um die Gesundheitsfürsorge.
Der Mann, ein Rechtsanwalt, hatte sich in allen drei Fällen gegen die Impfung gestellt, weil er persönlich die Risiken für größer hielt als den Nutzen. Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung.
Dagegen wandte sich der Mann mit seiner Verfassungsklage – erfolglos. Ein Betreuer sei grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
 
			
			
 
			
			
			
				
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
				
			
			 
			
				 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				Belest Ihr Dummbeutel Euch mal in der Regulierung zum Tragen von Atemschutz im ArbeitsschutzGESETZ! Ne FFP2 ohne Ausatemventil darf ich 75 Minuten tragen. Dann ist ne halbe Stunde Erholungspause fällig. Bei OP-Masken sinds drei Stunden zzgl. der halben Stunde Pause. All diese Masken dürfen nur einmal getragen werden!
Und nun seht Euch die Leute da draussen an! Hat das RKI, die höchste Instanz der Pandemie, die Leute jemals über Tragezeiten/-regeln aufgeklärt?! Schaut Euch die Masken an, die sich die Leute immer und immer wieder ins Gesicht hängen! Die sollen schützen?! Als Hygienemann bei uns im Laden "nötige" ich die Kollegen gradezu, dass sie sich ne neue Maske von mir geben lassen. Die haben eine Maske teilweise ne Woche im Gesicht. Das soll schützen?!
Ganz nebenbei ist es gar nicht so einfach passende Masken für Kinder zu finden. Das lassen sich die Vertriebler ordentlich bezahlen. 50 Masken für ne 7-Jährige kommen da mal auf "nur" 49,99 Euro. Mit dem Sondermüll aus China lässt sich gut Geld verdienen.
Und nochmal für ganz Blinde! Eine Maske (FFP2, OP-Maske) ist nach dem einmaligen Gebrauch zu entsorgen! Scheißegal ob ich die 10 Sekunden auf der Fresse hatte oder 75 MInuten!
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
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