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Ein kniffliges Thema, das man ohne profunde Kenntnisse des Staatsrecht vermutlich nicht in seiner vollen Breite beurteilen kann.
"Staatsrecht" muss demzufolge eines deiner unzähligen Fachgebiete sein, in denen du brillierst. Immerhin wusstest du empört zu berichten, dass es sich bei dem Vorfall um "blanken Terrorismus" handelt.

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Mir war nur noch etwas davon in Erinnerung, dass ein Flugzeug (auch der Zivilluftfahrt) quasi das Territorium des Heimat-Standortes der Fluglinie repräsentiere und staatliche Eingriffe anderer Länder bei dortigen Aufenthalten besonderer juristischer Genehmigungen bedürften.

Wenn dem nicht so ist, war eben meine Erinnerung nicht zutreffend.

Es gibt bei diesem Thema jedoch einige grundsätzliche Rechtsauffassungen, wie beispielsweise auch die, dass die Polizei nicht ohne einen wirklich dringenden Anlass ein Auto durchsuchen darf. Die Polizei darf sich zwar den technischen Zustand des Fahrzeugs anschauen und sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen lassen, aber für eine penible Durchsuchung muss schon ein triftiger Grund vorliegen.

So zumindest mein Kenntnisstand, aber auch dies ohne Gewähr.