Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
Ich kann mich irren, aber das kann die ICAO zwar wünschen, jedoch nicht verbindlich vorschreiben. Sie ist kein regulatory body im Sinn internationalen Rechts, eher ein "Club", aus dem Mitglieder auch wieder austreten können. Das ist zwar einem gewissen Wandel unterworfen, aber mein letzter Stand ist, dass der Staat, auf dessen Gebiet sich ein Flughafen befindet, auch die volle Jurisdiktion ausübt. Zumindest, soweit wir vom zivilen Luftverkehr sprechen, und unter diesen Fällt das hier ganz klar. Sonst entstünde auch eine enorme Unsicherheit, welches Recht nun eigentlich anzuwenden ist, es stünden hier mindestens das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist zur Wahl, das Recht des Staates mit dem Hauptsitz der Fluglinie, das Recht des Staates, aus dem ein Flug gerade kommt, das Recht des Staates, dessen Angehöriger von einer rechtlichen Maßnahme betroffen ist, und, und und, die Liste ist noch lang. Darüber hinaus üben Staaten letztlich auch die uneingeschränkte Kontrolle über ihren Luftraum aus, können also Maschinen, die sich in ihrem Luftraum befinden, im Zweifel auch dazu zwingen, ihn entweder schnellstmöglich zu verlassen, zu landen oder sonst etwas zu tun, zu dem man sie billiger Weise auffordern kann. Im Fall der Zuwiderhandlung durch den Piloten darf sogar "Gewalt" angewendet, mit anderen Worten, das Flugzeug im Zweifel auch abgeschossen werden. Multilaterale Vereinbarungen regeln nur das, was im internationalen Luftraum passiert.

Ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass jemand Weißrussland konkret einen Bruch internationalen Rechts vorgeworfen hat, allenfalls werden Töne laut, die Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung anmelden, aufgrund derer man den Flieger auf den Boden gelotst hat. Aber aus der Nummer kommt jeder Staat zu jeder Zeit mit dem Hinweis auf den notwendigen Schutz nachrichtendienstlicher Quellen wieder raus.
Ein kniffliges Thema, das man ohne profunde Kenntnisse des Staatsrecht vermutlich nicht in seiner vollen Breite beurteilen kann.

Mir war nur noch etwas davon in Erinnerung, dass ein Flugzeug (auch der Zivilluftfahrt) quasi das Territorium des Heimat-Standortes der Fluglinie repräsentiere und staatliche Eingriffe anderer Länder bei dortigen Aufenthalten besonderer juristischer Genehmigungen bedürften.

Wenn dem nicht so ist, war eben meine Erinnerung nicht zutreffend.

Es gibt bei diesem Thema jedoch einige grundsätzliche Rechtsauffassungen, wie beispielsweise auch die, dass die Polizei nicht ohne einen wirklich dringenden Anlass ein Auto durchsuchen darf. Die Polizei darf sich zwar den technischen Zustand des Fahrzeugs anschauen und sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen lassen, aber für eine penible Durchsuchung muss schon ein triftiger Grund vorliegen.

So zumindest mein Kenntnisstand, aber auch dies ohne Gewähr.