Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
Wer als Jurist "auf Bachelor" studiert hat und einen entsprechenden Abschluss hat, darf sich auch Jurist nennen. Für den Jurastudenten ohne Abschluss gab es zu meiner Zeit die viel verwendete Bezeichnung "stud.jur." aus der nach er Zulassung zum 1. Staatsexamen dann der "cand.iur." wurde. Bei der angemaßten Bezeichnung "Rechtsanwalt" oder "Notar" führt der Weg von den Kammern häufig noch zur StA, insbesondere, wenn noch Vermögensdelikte wie Betrug o.ä. oder Urkundsdelikte hinzu kommen.
Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
Mein Bruder (Dr. iur.) hat mir gerade Folgendes geschrieben:

1. Jurist darf sich nennen, wer entweder Diplom-Jurist ist bzw. sein Erstes Staatsexamen hat.
2. Volljurist darf sich der nennen, der das Zweite Staatsexamen hat.
3. Rechtsanwalt darf sich nennen, wer eine anwaltliche Zulassung hat
4. Zuwiderhandlungen werden entweder von der juristischen Kammer geahndet oder sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
5. Wie das mit der Bezeichnung "Jurist" nach Bachelor- oder Masterabschlüssen ist, weiß er nicht genau, müsste sich aber eigentlich synonym verhalten.
6. Keinesfalls darf sich ein Student OHNE irgendeinen Abschluss "Jurist" nennen - also ganz sicher auch keine RENO-Gehilfin etc. Und auch der Paketbote der Kanzlei nicht... ;-)
Falsch. Baerbock hat keinen einzigen akademischen Abschluss. Sie ist eine Aufschneiderin, Betrügerin und Hochstaplerin. Sie hat keine einzige juristische Klausur geschrieben, keinen einzigen juristischen Schein erworben, kein einziges juristisches Staatsexamen abgelegt, keinen völkerechtlichen Bachelor und keine Promotion. Also nichts. Zusätzlich hat sie auch keine Ahnung. Ausser " ich komme vom Völkerrecht " kommt gar nichts. Da aber Jurist und Völkerechtler nicht geschützt, kann sich Jeder so nennen.

Daher darf sich selbstverständlich jeder Student ohne Abschluss Jurist nennen, egal was dein Bruder erzählt. Auch ich könnte mich Jurist nennen. Vor allem anonym im Forum. Nur hab ich es nicht nötig, sprich brauch es nicht für mein Ego. Dafür schreibe ich juristische Beiträge. Ps. Arzt ist man auch erst nach einer abgelgten Prüfung, und nicht weil man " eher von der Medizin kommt "

Zitat Zitat von phantomias Beitrag anzeigen
Ich habe während meines Studiums Prüfungen in Psychologie, Soziologie, Recht, Mathematik, Volkswirtschaft und natürlich Betriebswirtschaft abgelegt und mein Diplom mit Prädikat abgeschlossen. Danach habe ich jahrelang das Controlling eines Unternehmens mit 800 Beschäftigten geleitet.
Ja, ja Controller....ich habe so viel studiert, um einen Betrieb zu gründen und zu leiten, mein eigener Chef zu sein und wohlhabend zu werden. Gut, es waren keine 800, sondern unter 50. Ich brauch auch keine Titel und Visitenkarten für mein Selbstwertgefühl. Wer mich sieht, weiss wen er vor sich hat. Chef und kein Knecht. Ps. Deine Merkel-Sekretärin hätte ich nicht mal als Putzfrau eingestellt. Ich war mein Leben lang von Frauen umgeben, von denen du nur träümst. Trotz deinen angeblichen Titel....vermutlich haben meine Angstellten mehr verdient als du.