Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Zu viel war es ja nicht - weil war ja nix illegales - man hat halt "nur" vergessen, dass man als MdB seine "Nebeneinkunfte" angeben muss und was soll da schon groß "drohen"

Verstöße gegen die Anzeigepflichten können mit einer Ermahnung durch den Präsidenten, einer als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld geahndet werden. Das Ordnungsgeld kann je nach Schwere des Einzelfalles und nach dem Grad des Verschuldens bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen. Die Einzelheiten des Verfahrens bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind in den Verhaltensregeln festgelegt.
Na ja, diese Meldung soll doch "nur" dem Wähler die Möglichkeit geben, bei der Abgabe der Stimme mal daran zu denken, wes Lied so ein Abgeordneter singt.

Was meint ihr denn, warum die Hälfte der Abgeordneten nur über die Landesliste der Parteien "gewählt" wird? Da spielen Nebentätigkeiten dann keine Rolle mehr!