User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |


Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
Das könnte man sicherlich so sehen.
Aber wie ich schrieb, es ist ein Zugeständnis welches ich mache um mir meine persönliche Freiheit nicht zu sehr einengen zu lassen.
Diese ganze Testerei ist meiner Meinung nach so als wenn ich 2x in der Woche auf den Friedhof gehe um nachzusehen ob ich schon tot bin... rein prophylaktisch...
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Geändert von tosh (05.05.2021 um 22:05 Uhr)
Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperre ab.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Das war bei dem derzeitigen Vorsitzenden zu erwarten.Bundesverfassungsgericht: Ausgangssperre rechtens
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt vorerst die nächtliche Ausgangssperre nach der sogenannten "Bundesnotbremse". Entsprechende Eilanträge wurden am Mittwoch abgelehnt. Damit sei aber noch nicht entschieden, ob diese Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, betonte das Gericht.
Jein. Tatsächlich lehnt das sog. BVerfG mehrere Eilanträge ab. Aber:
'https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-033.html;jsessionid=CDDA9F74C52A49E73081ED9AE39AE5 1F.1_cid386Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Ich hab das Wichtige auti-sicher gefettet.
Ex septentrione lux
Laut navy eine Falschmeldung.
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
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