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"Auch die "Querdenken"-Bewegung hatte für heute eine Demonstration in Berlin angemeldet. Doch das Verwaltungsgericht in Berlin entschied im Eilverfahren, die Veranstaltung zu verbieten. Von der Versammlung würden unmittelbare Gefahren für das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit einhergehen, hieß es in der Begründung der Richter."
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