Danke für den Hinweis Herr Karl !
D.h. das Bundesverfassungsgericht will einem weiteren Gesetzesbruch (vorerst) einen Riegel vorschieben (?!)
Unkalkulierbare finanzielle Belastungen ?
Dadurch könnten auf Deutschland finanzielle Verpflichtungen zukommen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar, potentiell aber astronomisch sei. So werde der Weg in die „Schuldenunion“ geebnet, bei der die einen für die Wirtschaftskrisen der anderen hafteten – zumal absehbar sei, dass es bei der einmaligen Kreditaufnahme in der Pandemie nicht bleiben werde. Das Bundesverfassungsgericht solle deshalb einschreiten, noch bevor Bundespräsident Steinmeier das „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ unterschreibe. Andernfalls würde Deutschland Verpflichtungen eingehen, aus denen es sich selbst bei einer späteren stattgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts womöglich nicht mehr werde lösen können.Die Euro-Lüge hat immer kürzere Beine
Kein Mitgliedsstaat der EU soll für die Schulden eines anderen Landes haften. So die Theorie des Euro-Stabilitätspaktes. Die Praxis sieht längst anders aus. Der Widerspruch kann uns die Währung kosten.
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