Frage(n) an alle:
1.
Ein Pendler, der jeden Tag 20 km hin und zurück fährt, kommt von einem guten Gebiet (niedriger als 200) in ein schlechtes Gebiet (ca 200 oder höher) wegen der Arbeit.
Das ist laut gestern verboten.
Ist es arbeitsrechtlich möglich, mit diesem gestrigen Beschluss die Arbeit zu verweigern ?
Schliesslich gilt aktuell das Infektionsschutz als Massstab aller Dinge.
2.
wie bei 1., aber dieses Mal mit einer Grenzüberquerung (Bundeslandwechsel)
3.
wie bei 1., aber diese Mal für Auszubildende oder Studenten, die bei der Einrichtung vor Ort lernen müssen.
Z.B. Maler-Lehrlinge oder Dual-Studenten (sie müssen laut Regelung abwechselnd zur Hochschule oder in den Betrieb).
4.
Was gilt für Busfahrer bzw. die Logistikbranche ?
Kann z.B. ein LKW-Fahrer, der von Kiel nach München hin und zurück fährt, die Arbeit verweigern ?
Er müsste ja dabei durch unterschiedliche Gebiete durchfahren und je nachdem, hätte er zwecks Pausen auch Aufenthalte.
5.
Wie bei 1., aber dieses Mal z.B. als Fliesenleger- Meister, der mit seinen 2 Mitarbeitern in Privat-Haushalten Arbeiten erledigt ?
Kann der gegen die Regierung auf Entschädigung klagen, da er laut Beschluss die Haushalts-Bestimmung nicht einhalten kann?
....
Fragen sind für einen Freund ...
Danke an jeden für mögliche Antworten oder Hinweise.
Gruss