User in diesem Thread gebannt : autochthon and Patrick8 |
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Vielleicht nicht. Vielleicht doch, mir egal.
Klar haben wir das, das soziale Engagement war die treibende Kraft, nicht wie bei euch die Selbstbereicherung. Ein schwerer Fehler, mag man im Nachhinein sagen, aber man wird Rebell, wenn man eh nichts vom Leben zu erwarten hat.
Klar doch. Woanders wäre es dir schlecht ergangen.
Als Selbstständiger mit starker Abneigung gegenüber Abgaben und Verpflichtungen wirst du wohl nicht einen Cent in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Eben soviel steht euch auch in Lockdownzeiten zu.
Ich wollte das erst agr nicht erwähnen und einfach annehmen, dass ich richtig liege... Aber ich war halt auch neugierig, ob ich Dich richtig verstanden hatte. Lösch es gerne raus, wenn Du das "Rätsel" lassen willst.
Das ist ernsthaft die erste Präsidentschaftswahl in den USA, die ich sehr detailliert verfolgt habe und wo ich versucht habe, das Prozedere zu kapieren. Vorher war halt weniger Internet und mehrheitlich deutsche Medien, von denen die wenigsten so detailliert sind.

Ganz allgemein auch CNN bzgl. Trump. Bezüglich dieses Posts habe ich CNN nicht verlinkt. Aber da du ja sonst fast nie Quellen verlinkst, warum dann CNN, wenn ich FAZ verlinke????? Du bist doch ein ein wirklich unintelligenter Gefolgsmann. Ich liebe es mit solchen Pfeifen zu diskutieren.




Wenn der Präsident der USA einen hohen Beamten eines Bundesstaates anruft, ist das kein Privatgespräch. Erst recht nicht, wenn noch ein halbes Dutzend anderer Leute in der Leitung hängen und sich ab und zu an dem Gespräch beteiligen.
Nach deutschem Recht hätte Raffensperger nichts zu befürchten. Er wäre auch durch §201 (2) Abs. 2 geschützt:
Trump hat keine berechtigten Interessen wahrgenommen, und er ist nicht in solchen beeinträchtigt worden. Wahlbetrug ist nun mal nicht legitim. Und die Herstellung und Verbreitung der Aufnahme dürfte sicher im überragenden öffentlichen Interesse gewesen sein.2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Natürlich weiß ich nicht, wie das in den USA bzw. Georgia geregelt ist.


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