Alles eine Frage des Kenntlichmachens einer geforderten und nachzuweisenden Dringlichkeit eines Bedarfs. Bei einem Wasserschaden, den du spontan auf die Schnelle selbst reparieren willst, bekommst du auch die Materialien. Der Markt muss den Behörden jedoch Einsicht in die entsprechende Transaktion geben. Sollte das kontrolliert und dabei festgestellt werden, dass du gelogen hast, bist du mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe dran. Dagegen kannst du dann klagen.





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