User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |


Jetzt ist es raus:
Böllerverkaufsverbot an Sylvester !
Da bin ich mal gespannt, wieviele Firmen in Deutschland jetzt pleite gehen,
die das ganze Jahr für Sylvester produziert haben.
Habeck und Baerbock müssen weg ! - Wir schaffen das !


Was hat Feuerwerk eigentlich mit Corona zu tun ?
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Neu
Diese Details sieht der Entwurf vor:
Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen, Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Schulen und Kitas: Der Entwurf empfiehlt deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt", heißt es in dem Papier. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin möglich, sollen dem Entwurf zufolge aber weiter eingeschränkt werden. Das Papier rät, die Begrenzung auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre bleiben weiter hiervon ausgenommen.
Weihnachten: Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.
Silvester: Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. "Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt", heißt es in dem Entwurf.
Friseure: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Alten- und Pflegeheime: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.
Reisen: Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, "von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen". Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.





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