Wenn die Wahl an sich Bundesstaatensache ist, wird er sich raushalten können (ja eigentlich sogar müssen),
denn die jeweiligen Bundesstaaten dürften auch jeweils oberste Verfassungsgerichte haben.
Diese Gerichte wären für die Verfassungen der einzelnen Staaten erstmal zuständig.
Ich würde also vermuten.....falscher Adressat......




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