Ja schon klar. Da aber das Berufungsgericht die Klage angenommen hat, ist dieses Gericht von der Beweislast als ausreichend für eine gerichtliche Klärung überzeugt. Sonst wäre die Klage ja wie vom Vor-gericht abgewiesen worden. Entweder Formfehler oder bessere Beweislast ist meiner Ansicht nach Voraussetzung zur Klageannahme eines Berufungsgerichts.
kd




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