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Weder Parlamente noch Gerichte duerfen die rechtliche Moeglichkeit haben sich unabsichtlich
als Stoerer, Verzoeger oder Erfolgsverhinderer bei der Bewaeltigung von Notstandslagen zu
betaetigen. Das ist plausibel und daher hat jedes Land dieser Welt besondere Gesetze fuer
den Fall des Eintritts von Notstandslagen. Staaten die derartige Sonderregelungen noch nicht
hatten, haben diese spaetens nach extremen Terrorlagen, wie dem WTC Attentat eingefuehrt.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die notwendige Rechtsfortbildung betrieben
und den Einsatz der BW im Inland bei extremen Notstandslagen legitimiert, ohne das vorher
vom Parlament die Einwilligung zum Einsatz eingeholt werden muesse, obwohl die BW immer
noch eine sogenannten " Parlamentsarmee " sei.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, Marder2, Optimist, phantomias, Soraya, Virtuel








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