Vorhin (19:05 Uhr) verlangte eine Kassiererin in einem Supermarkt die Vorlage meiner Maskenbefreiung.
Ich machte sie darauf aufmerksam, dass sie das nicht kontrollieren dürfe.
Sie bestand auf Vorlage.
Darauf erörterte ich ihr, dass ich die Befreiung vorzeige, aber ich dann eine Strafanzeige gegen sie mache.
(Zwischendurch holte sie noch die Filialleiterin, welche auch mit Disput auf Kontrolle bestand.)
Da sie mich sonst nicht weiter bedienen wollte, legte ich die Befreiung vor.
Bei der Erstellung der elektronischen Strafanzeige wurde ich durch die Software darauf aufmerksam gemacht, dass diese Strafanzeige nicht zurück gezogen werden kann.
Nun wollte ich dieser juristisch offenbar unbedarften jungen Frau auch nicht unbedingt einen reinwürgen, weil ich dort sonst nie Anlass zur Beschwerde hatte.
Habe deshalb folgenden Link
[Links nur für registrierte Nutzer]
ausgedruckt, bin nochmals in den Supermarkt und wollte das der Mitarbeiterin geben.
...Letztendlich holte sie erneut die Filialleiterin, welche den Ausdruck entgegennahm.
Ist hier jemand bezüglich des Links auf neuerem Stand als ich?
ZItate daraus:
"Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss das nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes nachweisen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."
"Allerdings heißt es hier weiter: „Eine Mitteilungsobliegenheit wegen Pflichten aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung besteht nur gegenüber hoheitlich tätigen Personen.“ Als hoheitlich tätige Personen können neben Beamten zwar auch Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das können etwa Objektschützer, Busfahrer oder auch Pflegekräfte sein"
"„Es geht den Supermarktmitarbeiter oder den Tankstellenbetreiber auch schlichtweg nichts an, ob ein Mensch an einer chronischen Krankheit, einer Schwerbehinderung oder einer psychischen Krankheit leidet“, sagte Luthe der Berliner Zeitung. Faktisch dürfe also „kein Ladenbesitzer kontrollieren, ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt, wenn jemand keine Maske trägt“. Zuvor hatte der Journalist Boris Reitschuster über die Anfrage und die Antwort des Senats berichtet. Ihm sagte Luthe, es sei nun wichtig, „dass diese unzulässigen Diskriminierungen chronisch Kranker und Schwerbehinderter sofort beendet werden und die Unternehmen, die diese Menschen wegen ihrer Krankheit diskriminieren, auch zur Verantwortung gezogen werden“.
LG und Dank im Voraus









