Wenn Du keine Symptome hast meines Erachtens ja, kann es Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da ich eure Gesetzeslage nicht so gut kenne. Hier in der Schweiz kannst Du es, das Erzwingen gemäss Epidemiegesetz ist nur möglich mit konkretem Verdacht auf eine Infektion und konkret bezieht sich da auf Symptome.










