
Zitat von
pixelschubser
Quatsch kein Blech. Hausrecht! Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss. Oder haste ne Quelle, Qualle?!
.. nix da :
*** Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Die Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus §3 ArbSchG. Je nach Art des Betriebes –– kann aus der Schutzpflicht zu einer konkreten Verpflichtung, zum Beispiel Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, folgen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten in Bezug auf die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen zu unterweisen. Das bedeutet, dass den Beschäftigten erklärt werden muss, wie sie Ansteckungsrisiken minimieren. Sie können z.B. zum regelmäßigen Hände waschen angehalten werden.
***
… sollte nämlich ein Betriebsangehöriger erkranken und sogar sterben , weil der Betrieb nachweislich keine Schutz- und Fürsorgepflicht eingehalten hat , gibt es Ärger , siehe Fleischfabrik Tönnies und andere ..