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Um das nochmal zu verdeutlichen:
"Der Zuschuss ist kein Geschenk", betont Jan Brumbauer, Ecovis-Steuerberater aus Falkenstein. "Man hat nur ein Recht auf den Zuschuss, wenn man sich tatsächlich in einer Existenzkrise befindet." Und auch wann es sich um eine Existenzkrise handelt, ist klar definiert: "Darunter versteht man grob gesagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten für die nächsten Monate zu decken", so Brumbauer. "Das Geld soll den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten drei Monate überbrücken, die sich aus den laufenden Fixkosten ergeben, also Gewerbemiete, Leasing, Strom oder Telefon."
Als im März die Corona-Krise über das Land hereinbrach, Schulen, Geschäfte und Restaurants geschlossen und Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, war die Not bei den Unternehmen im Land groß – und ebenso die Erleichterung bei den Betriebsinhabern, als die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in Windeseile Soforthilfe-Programme für die betroffenen Unternehmen ins Leben riefen. Schnell und unbürokratisch wurden die Hilfen ausgezahlt, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ein Online-Antrag reichte in den meisten Bundesländern aus. Doch jetzt könnte für viele Betriebsinhaber das böse Erwachen folgen: Wer zu Unrecht Soforthilfe bekommen hat, muss das Geld nämlich zurückzahlen. In manchen Fällen können unter Umständen sogar strafrechtliche Ermittlungen drohen.
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SI VIS PACEM, PARA BELLUM
Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
Deet is det Woapen van 't hillige Lunn




Und um das mal für alle verständlich zu machen:
jeder konnte Geld beantragen und hat es in kürzester Zeit auch bekommen. In Baden-Württemberg sogar zusätzlich noch den fiktiven Unternehmerlohn. Ob gerechtfertigt oder nicht - hab ich schon früher gesagt - wird der Staat irgendwann überprüfen. Die Hilfen hätten eigentlich nur Friseure, Gastwirte etc,. bekommen dürfen. Die waren vom Lock-Dowm sofort betroffen. Bei Maschinenbau, Handwerk etc. liefen die Aufträge weiter. Bis jetzt eben. Neue Aufträge kommen kaum noch nach. Alleine die ausgefallenen Messen haben dafür gesorgt dass die Industrie nun in die Krise stürzt. Und jetzt gibt es eben keine Hilfen mehr. Die sind ausgelaufen!.
Erstens koennen Gastwirte, Hoteliers und Veranstalter die Vorlage der Ausweispapiere
als Bedingung fuer die Zulassung als Gast bzw. Besucher abhaengig machen. Wer die
Bedingung nicht erfuellen will, zeigt seinen Ausweise eben nicht vor, was nach den
geltenden Rechtsvorschriften dann umgehend zum Hausverbot fuehrt. Laesst ein Gastwirt,
Hotelier oder Veranstalter den potentiellen Kunden trotzdem rein, begeht er eine Straftat
die mit hohen Geldstrafen im 4 stelligen EUR Bereich belegt ist.
Zweitens ist die " gewonne Klage " des Gastwirts gegen seine Versicherung eine Hoax,
auf denen wirklich nur geistig nicht sonderlich gut ausgestattete Menschen hereinfallen.
Alle konstruierten Rechtsgrundlagen fuer die erfolgreiche Durchsetzung von Klagen auf
Schadenersatz gegen den Staat und gegen Versicherungswirtschaft schlagen fehlen.
Das sagen allerdings nicht alle Rechtsanwaelte ihren Kunden. Unserioese und geldgierige
Rechtsanwaelte verleiten Kunden sogar zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten und
den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichte) wg. Schadensersatz, obwohl sie genau wissen
das sie auf allen Instanzen der Gerichte fuer ihren Mandaten verlieren.
Falls Du es noch nicht wissen solltest:
Anwaelte machen immer Profit, egal ob sie die Prozesse verlieren oder gewinnen.
Ausserdem rechnen einige besonders gierige Anwaelte neben geltenden Streitwertsaetzen
der Gebuehrenordnung nach Stundenhonoraren von 250 EUR bis 1000 EUR Brutto ab. Das
wird im einem Honoravertrag mit dem Kunden vorher ausgestaltet. Lehnt der Kunde die
Unterzeichnung der Honarververeinbarung ab, uebernimmt der Anwalt nicht das Mandat.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel


.. Wenn Du dieses Geld bekommen hast, kannst Du allerdings bis heute nicht sicher sein, ob Du nicht zumindest einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen musst.
Denn die Bundesmittel durftest Du nur für laufende Betriebskosten einsetzen, und nicht aber für Lebenshaltungskosten. Gerade diese Unterscheidung ist aber bei Solo-Selbstständigen schwierig. …
.. also bei kleinen Einzelpersonen als Firma "Solo-Selbständige" , hat man da erhebliche Schwierigkeiten und da könnte schon die Insolvenz drohen ..
… [Links nur für registrierte Nutzer] ..
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen .....>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....




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Steffen Heitmann (†)
„Ich habe mich noch nie, nicht einmal in der DDR, so fremd in meinem Land gefühlt.“
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