Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der [Links nur für registrierte Nutzer] schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Damit verbietet Artikel 19 eine staatliche Zensur.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ...
Du meinst dwohl die Demonstrationsfreiheit.
Die ist gegeben, allerdings müssen Demos im Freien lt. Gesetz vorher angemeldet werden.
Da die AfD nicht als Opposition fungiert haben wir wieder eine Situation wie in den 60er Jahren, als es eine APO (ausserparlamentarische Opposition) gab, was auch die Riesndemos am 1. und 29.8.2020 in Bln zeigten.Ohne demokratisch gewählte Opposition mit denselben Rechten wie jeder Parlamentarier kann es auch keine Demokratie geben und locker demokratische Wahlen nach Türkenart (Bürgermeisterwahl in Istanbul) par ordre du mufti für ungültig erklärt werden(MP Thüringen), nur so mal als schnelles BRD-Demokratie- Beispiel!
kd







