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Thema: Coronavirus - Covid-19

  1. #59281
    Einhorn
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    *Das steht nicht einmal in dem Urteil, s.u., da steht nur
    "des Herrn …
    - Bevollmächtigter:Rechtsanwalt"

    Ist das eine Vernebelungstaktik des BVerfG???

    Geisel als Beschwerdeführer geht zurück auf den Link [Links nur für registrierte Nutzer] in:

    Berlins Innensenator Geisel: Diese Situation "hätte ich gerne verhindert"
    29.08.2020 • 21:43 Uhr
    Aber Geisel scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Er scheiterte auch vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe, wo ein Eilantrag zur "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" [Links nur für registrierte Nutzer] wurde, mit dem noch heute Nacht um 1.34 Uhr erneut versucht werden sollte, die Proteste abzusagen. Die Richter warfen den Antragstellern Dilettantismus vor, und zwar mit unmissverständlichen Worten.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    - 1 BvR 2038/20 -

    In dem Verfahren
    über
    die Verfassungsbeschwerde


    des Herrn …
    - Bevollmächtigter:Rechtsanwalt …

    gegen Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin,

    h i e r: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

    den Präsidenten Harbarth,
    die Richterin Britz
    und die Richterin Ott

    gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
    am 29. August 2020 einstimmig beschlossen:


    • Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.


    G r ü n d e:

    I.

    1
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

    2
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Allerdings gilt auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr). Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 3).

    3
    Daran fehlt es hier. Der Beschwerdeführer legt nicht substantiiert dar, dass er das ihm Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig vor dem heute, am 29. August 2020 um 10.30 Uhr, geplanten Beginn der von dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 26. August 2020 verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen. Er trägt vor, erst heute Morgen um 1.34 Uhr bzw. 1.47 Uhr bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ebenfalls erst heute erhobenen Widerspruchs gestellt zu haben. Gründe dafür, weshalb der Beschwerdeführer sich nicht früher um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat oder dass ihm dies unmöglich oder unzumutbar gewesen sein könnte, legt er nicht dar. Insbesondere teilt er den Zeitpunkt der Zustellung der Verbotsverfügung nicht mit, sodass nicht angenommen werden kann, er sei aufgrund einer späten Bekanntgabe des Verbots an einem früheren Tätigwerden gehindert gewesen.

    4
    Darüber hinaus fehlt es auch an Darlegungen dazu, dass der Beschwerdeführer es unternommen hätte, sich bei dem Verwaltungsgericht nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

    5
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

    Harbarth Britz Ott
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Für mich liest sich das Beamten-Kauderwelsch der Rechtsverdreher so, dass der Beschwerdeführer der Veranstalter war.




    Guter Beitrag!
    Es gab also mindestens 2 Verfahren.

    Du hattest verlinkt zu:
    Berlins Innensenator Geisel: Diese Situation "hätte ich gerne verhindert"
    Da geht es allerdings um 1 BvR 2038/20, Beschwerdeführer war da wohl der Veranstalter.

    ...
    Ich habe in meinem wirtschaftswissenschaftlichen (!) Grundstudium gelernt, dass man erst den ordentlichen Rechtsweg ausschöpfen muss, bevor man zum Bundesverfassungsgericht geht. Das scheint der sogenannte Rechtsanwalt wohl nicht gewusst zu haben.

  2. #59282
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Tosh, das ist ganz einfach: RT hat in dem Artikel Mist geschrieben. Du hast jetzt die Möglichkeit, die Tatsachen zu akzeptieren oder dich mit navy zusammenzutun, der nach mehreren Hinweisen immer noch nichts begriffen hat. Für mich ist das Thema durch, ich mach hier keine Idiotenbetreuung. Protip: Vgl. das Aktenzeichen der Abweisung mit dem der Pressemitteilung BVerfG!
    Meinen Beitrag hatte ich inzwischen ergänzt mit:

    Zitat von navy [Links nur für registrierte Nutzer] Wunsch Gedanke vollkommen falsch! Totale Niederlage des Justiz Senators Andreas Geisel beim Oberverwaltungs Gericht nochmal und auch beim Verfassungsgericht

    Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2039/20 wendet sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit der das Verbot einer Versammlung unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, die also die Durchführung der betreffenden Versammlung ermöglicht. Der Beschwerdeführer sieht sich hierdurch in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzt, weil die Teilnehmer der Versammlung unter anderem infektionsschützende Mindestabstände nicht einhielten.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Guter Beitrag!

    Es gab also mindestens 2 Verfahren.

    Du hattest verlinkt zu:
    Berlins Innensenator Geisel: Diese Situation "hätte ich gerne verhindert"
    Da geht es allerdings um 1 BvR 2038/20, Beschwerdeführer war da wohl der Veranstalter.
    Ich hoffe, du hast kapiert dass auch Geisel vor dem BVerfG verloren hat.
    Geändert von tosh (30.08.2020 um 22:30 Uhr)
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  3. #59283
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Meinen Beitrag hatte ich inzwischen ergänzt mit:


    Ich hoffe du hast kapiert dass Zitat von navy

    Ich hoffe, du hast kapiert dass auch Geisel vor dem BVerfG verloren hat.
    Das war nicht das Thema, Troll. Sondern, daß ihr die Beschwerdeabweisung, die du noch hier reinkopiert hast, Geisel als Beschwerdeführer zugeschrieben habt, weil es so bei RT stand, ohne zu begreifen, worum es in der Abweisung überhaupt ging.
    Ex septentrione lux

  4. #59284
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Ich habe in meinem wirtschaftswissenschaftlichen (!) Grundstudium gelernt, dass man erst den ordentlichen Rechtsweg ausschöpfen muss, bevor man zum Bundesverfassungsgericht geht. Das scheint der sogenannte Rechtsanwalt wohl nicht gewusst zu haben.
    Das haben wohl beide Beschwerdeführer (also auch die Geisel-Partei) nicht gewusst zu haben.

    Das 2. Verfahren geht aus deiner Verlinkung nicht hervor, deshalb nochmals:

    Zitat von navy [Links nur für registrierte Nutzer] Wunsch Gedanke vollkommen falsch! Totale Niederlage des Justiz Senators Andreas Geisel beim Oberverwaltungs Gericht nochmal und auch beim Verfassungsgericht

    Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2039/20 wendet sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit der das Verbot einer Versammlung unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, die also die Durchführung der betreffenden Versammlung ermöglicht. Der Beschwerdeführer sieht sich hierdurch in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzt, weil die Teilnehmer der Versammlung unter anderem infektionsschützende Mindestabstände nicht einhielten.

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  5. #59285
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Es ist immer so, dass der Äußerungsdrang einer Person, die von der Materie absolut gar nichts versteht im umgekehrten Verhältnis zu der vorhandenen Sachkenntnis steht.

    FRANZ KONZ - Ergänzung Hühnertheorie.

  6. #59286
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Das war nicht das Thema, Troll. Sondern, daß ihr die Beschwerdeabweisung, die du noch hier reinkopiert hast, Geisel als Beschwerdeführer zugeschrieben habt, weil es so bei RT stand, ohne zu begreifen, worum es in der Abweisung überhaupt ging.
    Das habe ich längst selber herausbekommen.

    Entsprechend hatte ich 20:58 fett markiert:

    "...Daran fehlt es hier. Der Beschwerdeführer legt nicht substantiiert dar, dass er das ihm Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig vor dem heute, am 29. August 2020 um 10.30 Uhr, geplanten Beginn der von dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 26. August 2020 verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen. Er trägt vor, erst heute Morgen um 1.34 Uhr bzw. 1.47 Uhr bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ebenfalls erst heute erhobenen Widerspruchs gestellt zu haben. Gründe dafür, weshalb der Beschwerdeführer sich nicht früher um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat oder dass ihm dies unmöglich oder unzumutbar gewesen sein könnte, legt er nicht dar. Insbesondere teilt er den Zeitpunkt der Zustellung der Verbotsverfügung nicht mit, sodass nicht angenommen werden kann, er sei aufgrund einer späten Bekanntgabe des Verbots an einem früheren Tätigwerden gehindert gewesen."

    Und ich hatte geschrieben:
    Für mich liest sich das Beamten-Kauderwelsch der Rechtsverdreher so, dass der Beschwerdeführer der Veranstalter war.


    Ich hoffe, du hast aber kapiert dass auch Geisels Beschwerde vor dem BVerfG abgewiesen wurde.
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  7. #59287
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !


  8. #59288
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Steinmeier verurteilt Teil der Berliner Corona-Demonstranten
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Sturm von Demonstranten auf das Reichstagsgebäude in Berlin am Samstagabend scharf verurteilt. "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie. Das werden wir niemals hinnehmen", erklärte Steinmeier am Sonntag.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Steinmeier ist nicht der Einzige, der den hohen Symbolwert erkannt hat, auch zB Schäuble ist entsetzt.

    Und Scholz (SPD) fordert dazu sogar eine Sitzung des Ältestenrates. (ARD)

    ....
    Und in Steinmeiers "Herz der Demokratie" wird nachweislich geltendes Recht gebrochen bis hin zur Verweigerung der Meinungsfreiheit gem. Art. 19 der UN-Menschenrechtscharta !

    Ohne demokratisch gewählte Opposition mit denselben Rechten wie jeder Parlamentarier kann es auch keine Demokratie geben und locker demokratische Wahlen nach Türkenart (Bürgermeisterwahl in Istanbul) par ordre du mufti für ungültig erklärt werden(MP Thüringen), nur so mal als schnelles BRD-Demokratie- Beispiel!

    kd
    Literaturnobelpreisträger Peter Handke:
    "Ich kann das Wort Demokratie nicht mehr ausstehen"
    (derstandard 16. April 2025)

  9. #59289
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Wie manipuliert wird von den Deutschen Medien, auf allen Gebieten zeigt der heutige SZ Artikel, über die Berliner Demo. Perment verdreht man auf allen Gebieten, dient nur dazum als Manöver um einen korrupten und kriminellen Staatsapparat zu decken

    Demonstranten verschiedener Gruppierungen wie etwa der Initiative Querdenken 711 protestierten mit einer Großdemonstrati
    Anti-Corona-Demonstration
    Zweite Chance bewusst verspielt

    Wegen der Erfahrungen der ersten Demonstration von "Querdenken 711" hatte Berlins Innensenator Andreas Geisel vor einer erneuten Demo gewarnt. Nun geben ihm viele recht.

    Von Jan Heidtmann, Berlin

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    da heisst es auch:
    "Innensenator Geisel hatte nach dem Gerichtsbeschluss von einer zweiten Chance für die Demonstranten rund um "Querdenken" gesprochen. Der größte Teil der Protestierenden hat sie verspielt, viele sogar ganz bewusst."

    Der größte Teil der Protestierenden hat sich vielmehr friedlich verhalten!

    Die SZ war früher einmal einigermassen realistisch. Inzwischen gehört sie zur Lügenpresse, ich lese sie schon lange nicht mehr.

    ...
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  10. #59290
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Und in Steinmeiers "Herz der Demokratie" wird nachweislich geltendes Recht gebrochen bis hin zur Verweigerung der Meinungsfreiheit gem. Art. 19 der UN-Menschenrechtscharta !

    Ohne demokratisch gewählte Opposition mit denselben Rechten wie jeder Parlamentarier kann es auch keine Demokratie geben und locker demokratische Wahlen nach Türkenart (Bürgermeisterwahl in Istanbul) par ordre du mufti für ungültig erklärt werden(MP Thüringen), nur so mal als schnelles BRD-Demokratie- Beispiel!

    kd
    Ja gut. Über Steinmeier brauchen wir uns gar nicht unterhalten. Der tritt ja ganz ohne zutun schon selbst von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen. Seine Aussagen kann man daher eh nicht mehr sonderlich ernst nehmen.

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