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Thema: Coronavirus - Covid-19

  1. #59221
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht ganz , man kann mehrere 450 Euro Jobs haben , sie müssen aber angemeldet werden und dann zahlt man ab dem zweiten 450 Euro Job Abgaben !
    Dann ist es kein 450-Euro-Job. Andere Bezeichnung Minijob, oder geringfügige Beschäftigung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #59222
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat von tosh [Links nur für registrierte Nutzer] Es waren mehr als 1 Million.
    Sie muss garnichts, aber ihr Schweigen spricht dafür um so lauter.

    Der Protest war lt. OVG nicht weitestgehend illegitim sondern wurde genehmigt und war weitestgehend friedlich.

    Der Versuch den Reichstag zu besetzen ist einmalig in der BRD, das ist ein Alarmzeichen das keineswegs vom Tisch ist.
    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Wie du meinst. Du weisst was gemeint war.

    Wenn du jedenfalls glaubst, dass sich Merkel wie mit Greta oder Neubauer mit einem Reichsflagge schwenkenden Reichstagsstürmer an einen Tisch setzt, bist du der wohl naiveste Mensch der Welt.
    Natürlich erwarte ich nicht dass sie sich mit Leuten an einen Tisch setzt die versuchen den Reichstag zu stürmen.

    Aber geschwiegen hat sie doch nicht. Sie zeigte kein Verständnis für die Demonstranten sondern vielmehr für die Rechtsbrecher:

    „Respekt dafür“ – Merkel zeigt Verständnis für Berliner Demonstrationsverbot
    Stand: 27.08.2020
    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Verständnis für das Berliner Verbot einer geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Politik geäußert.

    „Dass Berlin natürlich auch sehr viel Wert darauf legt, dass auch Demonstrationen Hygienevorschriften unterliegen, ist klar. Also: Respekt dafür“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

    Die Berliner Polizei hatte eine für Samstag in der Hauptstadt geplante Demonstration untersagt. Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, der aber auch angab, „Corona-Leugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremisten“ keine Bühne bieten zu wollen.

    „Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege“
    „Ich respektiere die Berliner Entscheidung“, sagte Merkel. „Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege in Deutschland, wir sind ja ein Rechtsstaat. Man wird sehen, wie sich das dann entwickelt.“

    Sie betonte: „Ich hab ansonsten diese Entscheidung ja nicht zu treffen. Es ist eine Berliner Entscheidung gewesen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Bundespräsident hat zwar nur von "Pöbeleien" anstatt vom Sturm auf den Reichstag gefaselt, aber halbwegs die Bedeutung der keineswegs friedlichen Sache erkannt. Für ihn ist sie anscheinend nicht vom Tisch:

    Steinmeier verurteilt Teil der Berliner Corona-Demonstranten
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Sturm von Demonstranten auf das Reichstagsgebäude in Berlin am Samstagabend scharf verurteilt. "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie. Das werden wir niemals hinnehmen", erklärte Steinmeier am Sonntag.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Demonstrationen auf der Wiese vor dem Reichstag werden inzwischen durch den hohen Stahlzaun verhindert.
    Der Sturm von ein paar Unbewaffneten auf den Reichstag wurde durch die Bullen abgewendet.
    Gibt es im Reichstag eigentlich eine wirksame Sprinkleranlage
    ...
    Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  3. #59223
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Natürlich erwarte ich nicht dass sie sich mit Leuten an einen Tisch setzt die versuchen den Reichstag zu stürmen.

    Aber geschwiegen hat sie doch nicht. Sie zeigte kein Verständnis für die Demonstranten sondern vielmehr für die Rechtsbrecher:

    „Respekt dafür“ – Merkel zeigt Verständnis für Berliner Demonstrationsverbot
    Stand: 27.08.2020
    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Verständnis für das Berliner Verbot einer geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Politik geäußert.

    „Dass Berlin natürlich auch sehr viel Wert darauf legt, dass auch Demonstrationen Hygienevorschriften unterliegen, ist klar. Also: Respekt dafür“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

    Die Berliner Polizei hatte eine für Samstag in der Hauptstadt geplante Demonstration untersagt. Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, der aber auch angab, „Corona-Leugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremisten“ keine Bühne bieten zu wollen.

    „Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege“
    „Ich respektiere die Berliner Entscheidung“, sagte Merkel. „Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege in Deutschland, wir sind ja ein Rechtsstaat. Man wird sehen, wie sich das dann entwickelt.“

    Sie betonte: „Ich hab ansonsten diese Entscheidung ja nicht zu treffen. Es ist eine Berliner Entscheidung gewesen.
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    Der Bundespräsident hat zwar nur von "Pöbeleien" anstatt vom Sturm auf den Reichstag gefaselt, aber halbwegs die Bedeutung der keineswegs friedlichen Sache erkannt. Für ihn ist sie anscheinend nicht vom Tisch:

    Steinmeier verurteilt Teil der Berliner Corona-Demonstranten
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Sturm von Demonstranten auf das Reichstagsgebäude in Berlin am Samstagabend scharf verurteilt. "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie. Das werden wir niemals hinnehmen", erklärte Steinmeier am Sonntag.
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    Demonstrationen auf der Wiese vor dem Reichstag werden inzwischen durch den hohen Stahlzaun verhindert.
    Der Sturm von ein paar Unbewaffneten auf den Reichstag wurde durch die Bullen abgewendet.
    Gibt es im Reichstag eigentlich eine wirksame Sprinkleranlage
    ...

    Es zeigt sich immer deutlicher:

    All die Steinmeiers, und all die Merkels haben unbeschreibliche Angst, Angst um sich, und ihre Pfründe...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #59224
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Wird im Moment, noch in der Mainstream Presse jede Mitteilung verhindert. es gibt praktisch keine Information, das der Innensenator mit seiner Bande, doch beim Verfassunggericht war, und einen Versuch starteten, den sich korrupte Irre ausdenken konnten.


    Nun gibt es neben dem Kommentar im Video, das der Innensenator Geisel, und seine Trulla: Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik : Doch Nachts versuchten, ihre Parteigänger, beim Verfassungsgericht zu aktivieren, wie die Gender Tussi: Susanne Baer, die Leute aus dem Schlaf holten, wie bei Hitler, um einen Verfassungs Gericht Bescheid zu erhalten, denn die illegalen Handlungen des durchgeknallten SPD Innensenators Andreas Geisel, seinen Partner des Grünen Justiz Senator sind ein permanenter Rechts Skandal** in der Bananen Republik Deutschland im übelsten Stalin, und Nazi Stile***


    Aber Geisel scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Er scheiterte auch vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe, wo ein Eilantrag zur "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" abgelehnt wurde, mit dem noch heute Nacht um 1.34 Uhr erneut versucht werden sollte, die Proteste abzusagen. Die Richter warfen den Antragstellern Dilettantismus vor, und zwar mit unmissverständlichen Worten.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    ......

    Robert Kennedy, über die Medien Manipulationen, die Nazi Hetze, dieser Regierung, erklärte in Berlin, auch in alten Videos, die Impfverbrechen der Pharma Mafia und die Verbrechen von Bill Gates, die Alles die Medien ebenso schmierten


    Regierungen, lieben: Krieg und die Pharma Industrie, was man an Antony Fauci sieht, der sowas sehr lange schon plant, die totale Korruption und Manipulation


    Bill Gates – 250 Millionen Dollar , schmierte praktisch alle Englischen Medien, was Jens Spahn, Angela Merkel, in Österreich, die korrupten Regierungen mit Kurz ebenso machten
    Vielen Dank! Ein sehr guter Beitrag.
    Jetzt hast du ja doch noch eine Quelle für die wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichtes gefunden!
    Fast unglaublich auch dass die mitten in der Nacht zusammentraten.
    Danke auch für den Link zu der sehr beachtlichen Rede von Kennedy!

    Text des Urteils des Verfassungsgerichtes in der Nacht des 29.8.2020:


    • Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.


    G r ü n d e:

    I.

    1
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

    2
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Allerdings gilt auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr). Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 3).

    3
    Daran fehlt es hier. Der Beschwerdeführer legt nicht substantiiert dar, dass er das ihm Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig vor dem heute, am 29. August 2020 um 10.30 Uhr, geplanten Beginn der von dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 26. August 2020 verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen. Er trägt vor, erst heute Morgen um 1.34 Uhr bzw. 1.47 Uhr bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ebenfalls erst heute erhobenen Widerspruchs gestellt zu haben. Gründe dafür, weshalb der Beschwerdeführer sich nicht früher um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat oder dass ihm dies unmöglich oder unzumutbar gewesen sein könnte, legt er nicht dar. Insbesondere teilt er den Zeitpunkt der Zustellung der Verbotsverfügung nicht mit, sodass nicht angenommen werden kann, er sei aufgrund einer späten Bekanntgabe des Verbots an einem früheren Tätigwerden gehindert gewesen.

    4
    Darüber hinaus fehlt es auch an Darlegungen dazu, dass der Beschwerdeführer es unternommen hätte, sich bei dem Verwaltungsgericht nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

    5
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ...
    Geändert von tosh (30.08.2020 um 13:34 Uhr)
    Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
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  5. #59225
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von DeRu Beitrag anzeigen
    Was noch dafür spricht, dass es sich bei Corona um eine Grippe-Erkrankung handelt. Gibt es eigentlich überhaupt Berichte, dass Kinder wegen Corona stationär aufgenommen und mit Sauerstoff behandelt wurden? Wenn nicht, würde das heißen, dass Corona eventuell noch harmloser ist als die Grippe.

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    Dank dir wissen wir nun dass die Erde eine Scheibe ist, dass Corona nur eine Grippe ist und ohne gravierende Langzeitfolgen für 60% der Erkrankten, dass dieses Jahr die Wirtschaft brummt, es massenhaft Firmengründungen gibt, dass noch viele mehr im Herbst zu erwarten sind, dass es weder Arbeitslose noch Mietausfälle gibt, dass die Börsen weltweit einen Höhenflug hinlegen, dass Besitzer von Aktien oder Aktienfonds weltweit riesige Gewinne einstreichen.
    Wir sind auch dir zu Dank verpflichtet!

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  6. #59226
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Dank dir wissen wir nun dass die Erde eine Scheibe ist, dass Corona nur eine Grippe ist und ohne gravierende Langzeitfolgen für 60% der Erkrankten, dass dieses Jahr die Wirtschaft brummt, es massenhaft Firmengründungen gibt, dass noch viele mehr im Herbst zu erwarten sind, dass es weder Arbeitslose noch Mietausfälle gibt, dass die Börsen weltweit einen Höhenflug hinlegen, dass Besitzer von Aktien oder Aktienfonds weltweit riesige Gewinne einstreichen.
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  7. #59227
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Vielen Dank! Ein sehr guter Beitrag.
    Jetzt hast du ja doch noch eine Quelle für die wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichtes gefunden!
    Fast unglaublich auch dass die mitten in der Nacht zusammentraten.
    Danke auch für den Link zu der sehr beachtlichen Rede von Kennedy!

    Text des Urteils des Verfassungsgerichtes in der Nacht des 29.8.2020: Aktenzeichen: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2038/20 -


    • Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.


    G r ü n d e:

    I.

    1
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

    2
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Allerdings gilt auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr). Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 3).

    3
    Daran fehlt es hier. Der Beschwerdeführer legt nicht substantiiert dar, dass er das ihm Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig vor dem heute, am 29. August 2020 um 10.30 Uhr, geplanten Beginn der von dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 26. August 2020 verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen. Er trägt vor, erst heute Morgen um 1.34 Uhr bzw. 1.47 Uhr bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ebenfalls erst heute erhobenen Widerspruchs gestellt zu haben. Gründe dafür, weshalb der Beschwerdeführer sich nicht früher um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat oder dass ihm dies unmöglich oder unzumutbar gewesen sein könnte, legt er nicht dar. Insbesondere teilt er den Zeitpunkt der Zustellung der Verbotsverfügung nicht mit, sodass nicht angenommen werden kann, er sei aufgrund einer späten Bekanntgabe des Verbots an einem früheren Tätigwerden gehindert gewesen.

    4
    Darüber hinaus fehlt es auch an Darlegungen dazu, dass der Beschwerdeführer es unternommen hätte, sich bei dem Verwaltungsgericht nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

    5
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ...
    Erstklassig, Aktenzeichen: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2038/20 -,
    eine einzige Ohrfeige für die durch geknallten SPDler, die Mitten in der Nacht die Leute vom Verfassungsgericht aus dem Bett holten, da machte wohl bei den krinellen Umtrieben der Panik Leute in Berlin Niemand mehr mit.. Mitten in der Nacht, und die Maindstream Presse verschweigt das. Jede Substanz stellt das Verfassungsgericht, fest fehlt dem Antrag, das man Mitten in der Nacht: verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde Fazit: die sind sogar in ihrer Idelogie, zu blöde eine ordentliche Begründug zu schreiben, verweigern dann der Polizei Führung auch noch die Info, das auch dieser Versuch, gescheitert ist, so Sieges sicher waren die Gestalten,
    Geändert von navy (30.08.2020 um 14:37 Uhr)

  8. #59228
    cornjung
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht ganz , man kann mehrere 450 Euro Jobs haben , sie müssen aber angemeldet werden und dann zahlt man ab dem zweiten 450 Euro Job Abgaben !
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Man kann nur einen 450-Euro-Job haben.
    Ja, aber nur wenn der angemeldet ist. Da aber die meisten Minijobber oder gering Beschäftigte- mindest im privaten Bereich im Haushalt oder der Gastro - nicht angemeldet sind- kannste H-4 beziehen und 10 Mini-jobs haben. Kontrolliert keiner, sanktioniert keiner, weiss Jeder. Aushilfe, Bekannte, Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe, zur Probe....natürlich keine Schwarzarbeit. Weil , das ist doch strengstens verboten, und bringt Merkel um ihre dringend benötigten Steuern für ihre refugees.

  9. #59229
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Helgoland Beitrag anzeigen
    Aktuell gibt es 17568 Infizierte bei knapp 85 Millionen Einwohnern was einiges über das Risiko zu erkranken aussagt! Dazu kommt unser erstklassiges Gesundheitssystem und die relativ hohe Disziplin der Bürger bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen, die ja in erster Linie dem Schutz der Risikogruppen dienen! In anderen Ländern sieht das ganz anders aus. In der Liste der Todesursachen durch Krankheit spielt das Virus allerdings eher keine Rolle.
    Nein, es gibt 17568 positiv getestete. Mit Infektion hat das nichts zu tun

  10. #59230
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard AW: Coronavirus - neuartige Lungenkrankheit aus China !

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nein, es gibt 17568 positiv getestete. Mit Infektion hat das nichts zu tun


    Ich meinte natürlich aktuell Erkrankte!
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
    Deet is det Woapen van 't hillige Lunn

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