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Natürlich erwarte ich nicht dass sie sich mit Leuten an einen Tisch setzt die versuchen den Reichstag zu stürmen.Zitat von tosh [Links nur für registrierte Nutzer] Es waren mehr als 1 Million.
Sie muss garnichts, aber ihr Schweigen spricht dafür um so lauter.
Der Protest war lt. OVG nicht weitestgehend illegitim sondern wurde genehmigt und war weitestgehend friedlich.
Der Versuch den Reichstag zu besetzen ist einmalig in der BRD, das ist ein Alarmzeichen das keineswegs vom Tisch ist.
Aber geschwiegen hat sie doch nicht. Sie zeigte kein Verständnis für die Demonstranten sondern vielmehr für die Rechtsbrecher:
„Respekt dafür“ – Merkel zeigt Verständnis für Berliner Demonstrationsverbot
Stand: 27.08.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Verständnis für das Berliner Verbot einer geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Politik geäußert.
„Dass Berlin natürlich auch sehr viel Wert darauf legt, dass auch Demonstrationen Hygienevorschriften unterliegen, ist klar. Also: Respekt dafür“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Die Berliner Polizei hatte eine für Samstag in der Hauptstadt geplante Demonstration untersagt. Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, der aber auch angab, „Corona-Leugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremisten“ keine Bühne bieten zu wollen.
„Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege“
„Ich respektiere die Berliner Entscheidung“, sagte Merkel. „Und wir haben ja auch gerichtliche Überprüfungswege in Deutschland, wir sind ja ein Rechtsstaat. Man wird sehen, wie sich das dann entwickelt.“
Sie betonte: „Ich hab ansonsten diese Entscheidung ja nicht zu treffen. Es ist eine Berliner Entscheidung gewesen.
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Der Bundespräsident hat zwar nur von "Pöbeleien" anstatt vom Sturm auf den Reichstag gefaselt, aber halbwegs die Bedeutung der keineswegs friedlichen Sache erkannt. Für ihn ist sie anscheinend nicht vom Tisch:
Steinmeier verurteilt Teil der Berliner Corona-Demonstranten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Sturm von Demonstranten auf das Reichstagsgebäude in Berlin am Samstagabend scharf verurteilt. "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie. Das werden wir niemals hinnehmen", erklärte Steinmeier am Sonntag.
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Demonstrationen auf der Wiese vor dem Reichstag werden inzwischen durch den hohen Stahlzaun verhindert.
Der Sturm von ein paar Unbewaffneten auf den Reichstag wurde durch die Bullen abgewendet.
Gibt es im Reichstag eigentlich eine wirksame Sprinkleranlage
...
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Vielen Dank! Ein sehr guter Beitrag.
Jetzt hast du ja doch noch eine Quelle für die wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichtes gefunden!
Fast unglaublich auch dass die mitten in der Nacht zusammentraten.
Danke auch für den Link zu der sehr beachtlichen Rede von Kennedy!
Text des Urteils des Verfassungsgerichtes in der Nacht des 29.8.2020:
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
G r ü n d e:
I.
1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.
2
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Allerdings gilt auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr). Ein Antragsteller hat regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 3).
3
Daran fehlt es hier. Der Beschwerdeführer legt nicht substantiiert dar, dass er das ihm Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig vor dem heute, am 29. August 2020 um 10.30 Uhr, geplanten Beginn der von dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 26. August 2020 verbotenen Versammlung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen. Er trägt vor, erst heute Morgen um 1.34 Uhr bzw. 1.47 Uhr bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ebenfalls erst heute erhobenen Widerspruchs gestellt zu haben. Gründe dafür, weshalb der Beschwerdeführer sich nicht früher um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat oder dass ihm dies unmöglich oder unzumutbar gewesen sein könnte, legt er nicht dar. Insbesondere teilt er den Zeitpunkt der Zustellung der Verbotsverfügung nicht mit, sodass nicht angenommen werden kann, er sei aufgrund einer späten Bekanntgabe des Verbots an einem früheren Tätigwerden gehindert gewesen.
4
Darüber hinaus fehlt es auch an Darlegungen dazu, dass der Beschwerdeführer es unternommen hätte, sich bei dem Verwaltungsgericht nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.
5
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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...
Geändert von tosh (30.08.2020 um 13:34 Uhr)
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Dank dir wissen wir nun dass die Erde eine Scheibe ist, dass Corona nur eine Grippe ist und ohne gravierende Langzeitfolgen für 60% der Erkrankten, dass dieses Jahr die Wirtschaft brummt, es massenhaft Firmengründungen gibt, dass noch viele mehr im Herbst zu erwarten sind, dass es weder Arbeitslose noch Mietausfälle gibt, dass die Börsen weltweit einen Höhenflug hinlegen, dass Besitzer von Aktien oder Aktienfonds weltweit riesige Gewinne einstreichen.
Wir sind auch dir zu Dank verpflichtet!
Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118




Erstklassig, Aktenzeichen: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2038/20 -,
eine einzige Ohrfeige für die durch geknallten SPDler, die Mitten in der Nacht die Leute vom Verfassungsgericht aus dem Bett holten, da machte wohl bei den krinellen Umtrieben der Panik Leute in Berlin Niemand mehr mit.. Mitten in der Nacht, und die Maindstream Presse verschweigt das. Jede Substanz stellt das Verfassungsgericht, fest fehlt dem Antrag, das man Mitten in der Nacht: verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde Fazit: die sind sogar in ihrer Idelogie, zu blöde eine ordentliche Begründug zu schreiben, verweigern dann der Polizei Führung auch noch die Info, das auch dieser Versuch, gescheitert ist, so Sieges sicher waren die Gestalten,
Geändert von navy (30.08.2020 um 14:37 Uhr)
Ja, aber nur wenn der angemeldet ist. Da aber die meisten Minijobber oder gering Beschäftigte- mindest im privaten Bereich im Haushalt oder der Gastro - nicht angemeldet sind- kannste H-4 beziehen und 10 Mini-jobs haben. Kontrolliert keiner, sanktioniert keiner, weiss Jeder. Aushilfe, Bekannte, Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe, zur Probe....natürlich keine Schwarzarbeit. Weil , das ist doch strengstens verboten, und bringt Merkel um ihre dringend benötigten Steuern für ihre refugees.
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