User in diesem Thread gebannt : Pixelaxt |
Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front
Andere Quellen habe ich nicht, und solch eine schnelle Entscheidung von einem wahrscheinlich nicht zuständigen Verfassungsgericht kann ich mir auch nicht vorstellen, aber die Systemmedien berichten nicht mehr von einer polizeilich verfügten Auflösung der Demo, sondern nur noch von einem Einsatz vor der russischen Botschaft.
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Abwarten, und Tee trinken!
My car is fast, my teeth is shiny
I tell all the girls they can kiss my heinie
Der Verstoß gegen die Auflagen. Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff ist weiter, als der des herkömmlichen Sprachgebrauchs. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Auflösung spielt sich auf Rechtsfolgen-Ebene ab: war bzw ist die Auflösung verhältnismäßig? - ist die entscheidende Frage.
Es gibt keine konkrete Gefahr, auch wenn die Gehirnwäscher euch Naiven das weismachen wollen. Anderenfalls wären die Infektionszahlen aufgrund des ähnlichen Ereignisses am 1. August in die Höhe geschnellt.
Bist du eigentlich noch ganz dicht?
Auch die Polizei kann nicht einfach willkürlich Gefahren definieren.
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Hab ich doch geschrieben: der Verstoß gegen die Auflagen und die Corona-Verordnung stellt eine polizeirechtliche Gefahr dar. Die Frage, die sich stellt ist die, ob die Auflösung verhältnismäßig war oder nicht. Rechtswidrig könnte die Auflösung wegen fehlerhaften Ermessens sein. Denn trotz des Vorliegens einer konkreten Gefahr könnte die Auflösung unverhältnismäßig gewesen sein. Dass eine konkrete Gefahr im Sinne des Versammlungsrechts vorlag, ist dagegen unstrittig.
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