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Thema: Tag der Freiheit in Berlin!

  1. #3831
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ne. Ist eine Falschmeldung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Urheber dieser Meldung das „Verfassungsgericht“, womit aller Wahrscheinlichkeit nach das Bundesverfassungsgericht gemeint sein wird, als legitime Instanz anerkennen. Erfrischendes Bekenntnis zum System, wenn auch indirekt.
    Hat irgend jemand behauptet, dass das System an sich nicht anerkannt wird? Es geht um diejenigen, die es mißbrauchen und behaupten rechtsstaatlich zu handeln.
    Woher stammen Deine Erkenntnisse, es handelte sich um eine Falschmeldung? Von Geisel persönlich?
    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  2. #3832
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Leibniz Beitrag anzeigen
    Existieren noch andere Quellen?
    Andere Quellen habe ich nicht, und solch eine schnelle Entscheidung von einem wahrscheinlich nicht zuständigen Verfassungsgericht kann ich mir auch nicht vorstellen, aber die Systemmedien berichten nicht mehr von einer polizeilich verfügten Auflösung der Demo, sondern nur noch von einem Einsatz vor der russischen Botschaft.

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  3. #3833
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Es liegt eine konkrete Gefahr vor, weil gegen die erlassenen Auflagen verstoßen wurde.
    Wenn überhaupt bestehen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Auflösung, nicht aber daran, dass eine konkrete Gefahr bestand.
    Welche konkrete Gefahr?
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  4. #3834
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Andere Quellen habe ich nicht, und solch eine schnelle Entscheidung von einem wahrscheinlich nicht zuständigen Verfassungsgericht kann ich mir auch nicht vorstellen, aber die Systemmedien berichten nicht mehr von einer polizeilich verfügten Auflösung der Demo, sondern nur noch von einem Einsatz vor der russischen Botschaft.

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    Tee ist schlecht, denke an Nawalny.

  5. #3835
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. welche Gefahr liegt denn vor ? .. die einzige Gefahr und es ist die größte Gefahr , heißt Virus-Merkel ..
    Der Verstoß gegen die Auflagen. Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff ist weiter, als der des herkömmlichen Sprachgebrauchs. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Auflösung spielt sich auf Rechtsfolgen-Ebene ab: war bzw ist die Auflösung verhältnismäßig? - ist die entscheidende Frage.

  6. #3836
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
    Welche konkrete Gefahr?
    Von solchen Leuten wie du es bist.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  7. #3837
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    ... ach soooo ist das , erst will man sich beliebt machen , in den Massen mitlaufen und eine Reportage drehen , weil man aber als Lügenpresse entdeckt wird , dreht man den Spieß um :

    ..
    Wer sich verbal wie eine Drecksau benimmt muss sich nicht wundern, wenn Dreck zurückgeschleudert wird.
    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  8. #3838
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Andere Quellen habe ich nicht, und solch eine schnelle Entscheidung von einem wahrscheinlich nicht zuständigen Verfassungsgericht kann ich mir auch nicht vorstellen, aber die Systemmedien berichten nicht mehr von einer polizeilich verfügten Auflösung der Demo, sondern nur noch von einem Einsatz vor der russischen Botschaft.

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    Meines Wissens befaßt sich das Berliner Verwaltungsgericht mit der Sache. Aber verifiziert ist das auch nicht.
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  9. #3839
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Es liegt eine konkrete Gefahr vor, weil gegen die erlassenen Auflagen verstoßen wurde.
    Wenn überhaupt bestehen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Auflösung, nicht aber daran, dass eine konkrete Gefahr bestand.
    Es gibt keine konkrete Gefahr, auch wenn die Gehirnwäscher euch Naiven das weismachen wollen. Anderenfalls wären die Infektionszahlen aufgrund des ähnlichen Ereignisses am 1. August in die Höhe geschnellt.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Der Verstoß gegen die Auflagen. Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff ist weiter, als der des herkömmlichen Sprachgebrauchs. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Auflösung spielt sich auf Rechtsfolgen-Ebene ab: war bzw ist die Auflösung verhältnismäßig? - ist die entscheidende Frage.
    Bist du eigentlich noch ganz dicht?
    Auch die Polizei kann nicht einfach willkürlich Gefahren definieren.
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  10. #3840
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
    Welche konkrete Gefahr?
    Hab ich doch geschrieben: der Verstoß gegen die Auflagen und die Corona-Verordnung stellt eine polizeirechtliche Gefahr dar. Die Frage, die sich stellt ist die, ob die Auflösung verhältnismäßig war oder nicht. Rechtswidrig könnte die Auflösung wegen fehlerhaften Ermessens sein. Denn trotz des Vorliegens einer konkreten Gefahr könnte die Auflösung unverhältnismäßig gewesen sein. Dass eine konkrete Gefahr im Sinne des Versammlungsrechts vorlag, ist dagegen unstrittig.

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