Gericht entscheidet
Corona-Demo in Berlin kann stattfinden
++ Laut Gericht keine Voraussetzungen für ein Verbot ++ Diese Auflagen gelten ++ Polizei mit 3000 Polizisten im Einsatz ++
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Nach dem Verbot der Behörden hat nun das Verwaltungsgericht entschieden: Die Demo am Samstag darf stattfinden, das Verbot wurde gekippt – die Absperrgitter stehen am Freitag vor dem Reichstagsgebäude schon bereit
Berlin – Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über das Verbot der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik ist gefallen. Sie kann stattfinden, das Verbot wurde gekippt!
Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
Darum wurden die Demos verboten
Als einen Grund für das Verbot nannte die Polizei, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen, die oft ohne Schutzmaske und Abstandhalten unterwegs sind, ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe.
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