Verfassung der Volksrepublik China (Auszug)
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Kapitel I.
Allgemeine Grundsätze.
Art. 1 Die Volksrepublik China ist ein
sozialistischer Staat unter der
demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht. Das sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China.
Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten.
Art. 2
Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk.
Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht ausübt, sind der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen. Das Volk verwaltet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Staatsangelegenheiten, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Angelegenheiten durch verschiedene Kanäle und in verschiedenen Formen.
Art. 3 Die Staatsorgane der Volksrepublik China wenden das
Prinzip des demokratischen Zentralismus an. Der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse der verschiedenen Ebenen werden durch
demokratische Wahlen gebildet, sind
dem Volk verantwortlich und
stehen unter seiner Aufsicht.
Alle Organe der Staatsverwaltung, alle Staatsorgane der Rechtsprechung und alle Organe der Staatsanwaltschaft werden von den Volkskongressen ins Leben gerufen, sind ihnen verantwortlich und unterliegen ihrer Aufsicht.
Die
Teilung der Funktionen und Gewalten zwischen den zentralen und den lokalen Staatsorganen läßt sich von dem Prinzip leiten, die Initiative und den Enthusiasmus der lokalen Behörden unter der einheitlichen Leitung der zentralen Behörden voll find ganz zu entfallen.
Art. 4 Alle Nationalitäten in der Volksrepublik China sind gleichberechtigt. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten und erhält und entwickelt die Beziehungen der Gleichberechtigung, der Einheit und des gegenseitigen Beistandes unter allen Nationalitäten Chinas. Die Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten,
desgleichen jede Handlung, die die Einheit der Nationalitäten untergräbt oder ihre Spaltung betreibt.
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